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Gesuche für Beiträge im Sozialbereich bis 1. März einreichen
LPA - Bis zum Montag, 1. März 2004, können private und öffentliche Körperschaften ohne Gewinnabsichten im Sozialbereich beim Land um einen Beitrag für ihre Tätigkeiten und Investitionen ansuchen. Dies teilt die Landesabteilung für Sozialwesen mit. Einzureichen sind die Gesuche in den jeweils zuständigen Landesämtern.
Private und öffentliche Körperschaften im Sozialbereich, die keine Gewinnabsichten verfolgen, können innerhalb 1. März 2004 um 12:30 Uhr die Beitragsgesuche für ihre Tätigkeiten und Investitionen einreichen. Abzugeben sind die Gesuche in den jeweils zuständigen Landesämtern, bei denen auch die Vordrucke und Formulare erhältlich sind. Das Landesamt für Familie, Frau und Jugend, in der Duca-D’Aosta-Str. 101/c in Bozen, ist zuständig für Tätigkeiten in den Bereichen Familie und Kindesalter, Jugend, Sozialdevianz und Randgruppen sowie für Personen ohne festen Wohnsitz. Die Sachbearbeiterin im Amt ist Maria Cristina Ghedina, telefonisch erreichbar unter 0471 411580 oder 0471 442124 oder der E-Mail-Adresse Cristina.Ghedina@provinz.bz.it.Das Landesamt für Senioren und Sozialsprengel, in der Freiheitsstraße 23 in Bozen, ist zuständig zuständig für die Bereiche Senioren, allgemeine Sozialhilfe sowie Weiterbildungstätigkeit. Die Sachbearbeiterin im Amt ist Monika Rottensteiner, erreichbar ist sie unter der Rufnummer 0471 411536 oder E-Mail-Adresse Monika.Rottensteiner@provinz.bz.it. Wer in den Bereichen Menschen mit Behinderung, Sozialpsychiatrie und Suchterkrankungen um einen Beitrag ansuchen will, kann sich an das Landesamt für Menschen mit Behinderung und Zivilinvaliden in der Freiheitsstraße 23 in Bozen wenden. Der Ansprechpartner ist in diesem Fall Hubert Morandell (Telefon 0471 411708, E-mail: Hubert.Morandell@provinz.bz.it.
Die Kriterien und die Beitragsformulare sind im Südtiroler Bürgernetz unter www.provinz.bz.it/sozialwesen im Menüpunkt „Service - Beiträge“ zu finden.
bch