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Rat der Gemeinden bei Lh Durnwalder

LPA - Über die Zuständigkeiten des Rates der Gemeinden diskutierten heute Vormittag (10. Februar) Landeshauptmann Luis Durnwalder und die 16 Mitglieder des im vergangenen Jahr eingesetzten Gremiums. Der Landeshauptmann unterbreitete einen Vorschlag, den der Rat der Gemeinden noch überprüfen will. Mit der Finanzkommission des Gemeindenverbandes einigte sich der Landeshauptmann über die Zuweisung der diesjährigen Haushaltsmittel. Kein Thema war der Bausündenerlass, da die entsprechende Stellungnahme des Rates der Gemeinden noch aussteht.

Der Rat der Gemeinden bei Lh Durnwalder
Seinen Antrittsbesuch hat der Rat der Gemeinden heute Vormittag (Dienstag, 10. Februar) Landeshauptmann Luis Durnwalder im Palais Widmann in Bozen abgestattet. Dabei wurde über die Aufgaben und Zuständigkeiten des Gremiums gesprochen. Laut Gesetz wird der Rad der Gemeinden "zu den im Landtag eingebrachten Gesetzentwürfen und zu den Entwürfen von Verordnungen und Verwaltungsakten" angehört, die eigene oder delegierte Zuständigkeitsbereiche der Gemeinden betreffen.

Landeshauptmann Durnwalder schlug bei dem heutigen Treffen vor, die Entwürfe von Gesetzen oder Verordnungen an den Rat der Gemeinden zur Stellungnahme weiterzuleiten, die die Bereiche Gemeindepolizei, Gastgewerbe, Handel, Raumordnung, Landschaftsschutz, öffentliche Veranstaltungen, Sozialdienste, Gewässer, Kindergärten, Abfallbewirtschaftung und Abwasserreinigung sowie Gemeindestraßen betreffen. Die Gesetzentwürfe werden (im Sinne des Landesgesetzes über die Einrichtung des Rates der Gemeinden LG Nr.10/2003) vom Präsidium des Landtages, die Verordnungen vom Sekretariat der Landesregierung dem Rat der Gemeinden zugestellt. Dieser hat für seine Stellungnahme 30 Tage Zeit, geht es um dringende Maßnahmen oder Haushaltsberichtigungen, muss er innerhalb von zehn Tagen Stellung nehmen.

Insgesamt 366,652 Millionen Euro werden im laufenden Jahr 2004 über die drei wichtigsten Landesgesetze zur Finanzierung der Gemeinden (Pro-Kopf-Quote, Investitionsfonds und Schulbaugesetz) den 116 Südtiroler Gemeinden zufließen. Es handelt sich dabei um die zwischen Landesregierung und Gemeindenvertretung 1994 vereinbarten 13,5 Prozent der Einnahmen des Landes. Über die Aufteilung dieser Gelder einigten sich heute der Landeshauptmann und die Finanzkommission der Gemeinden. Die Aussprache fand im Rahmen des ersten offiziellen Treffens des Rates der Gemeinden mit Landeshauptmann Durnwalder im Sitzungssaal der Landesregierung statt.

jw

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