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LR Theiner zum Ärztestreik am 9. Februar
LPA - Zum Streik der Krankenhausärzte, den die Gewerkschaft ANAAO nicht nur auf gesamtstaatlicher Ebene, sondern auch auf Landesebene für den kommenden Montag, 9. Februar, ausgerufen hat, nimmt Gesundheitslandesrat Richard Theiner in einer Aussendung Stellung. Während auf Staatsebene zahlreiche Gewerkschaften gegen die seit sechs Jahren ausständige Erneuerung ihres Arbeitsvertrages protestieren, stelle sich die Situation in Südtirol völlig anders dar, so Theiner.
Nicht weniger als 20 Gewerkschaften der Ärzte, Tierärzte, Biologen, Chemiker, Physiker, Apotheker und Psychologen protestieren am kommenden Montag, 9. Februar 2004, auf Staatsebene gegen die seit sechs Jahren ausständige Erneuerung ihres Arbeitsvertrages.„Auf Landesebene wurden die Kollektivverträge der genannten Kategorien erst im vergangenen Jahr 2003 erneuert und gelten bis Ende 2004. Nur die Punkte Arbeitszeit, Wachdienste und Überstunden mussten für die Ärzteschaft aufgrund geänderter europäischer Rahmenbedingungen neu diskutiert werden“, erklärt Landesrat Theiner. Am 27. Januar dieses Jahres konnte mit der Mehrzahl der Gewerkschaften diesbezüglich eine Einigung erzielt werden.
Trotzdem hat die Gewerkschaft ANAAO wie auf Staatsebene für den 9. Februar 2004 einen Streik auch auf Landesebene ausgerufen. Damit protestiert sie gegen die von ihr geforderte und nicht gewährte Möglichkeit der Südtiroler Ärzte, sowohl innerhalb als auch außerhalb der Krankenhäuser einer freiberuflichen Tätigkeit nachzugehen. Als weitere Streikgründe werden unter anderen die fehlende Aufstockung der Gelder für das Jahr 2004 um rund 26 Millionen Euro sowie eine anders lautende Regelung der Arbeitszeit, der Überstunden und der Wachdienste angeführt. „Die Proteste der Gewerkschaft ANAAO richten sich somit gegen einen mit der Mehrzahl der Gewerkschaften abgeschlossenen Arbeitsvertrag“, stellt Theiner klar. Abschließend weist der Landesrat darauf hin, dass die Sanitätsbetriebe angewiesen wurden, am Streiktag die wesentlichen Dienste der Krankenhäuser zu gewährleisten.
bch