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Eigener Schülerverkehrsdienst: Antragsfrist endet am 16. März

Online-Ansuchen müssen bis 16. März um 12 Uhr über myCivis gestellt werden - Landesamt für Schulfürsorge bleibt zentrale Anlaufstelle für Fragen rund um die Genehmigung des Dienstes

BOZEN (LPA). Das Land Südtirol richtet auch im kommenden Schuljahr eigene Verkehrsdienste für anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler ein, die ihren Schulweg nicht mit dem regulären Linienverkehr zurücklegen können. Eltern, Erziehungsberechtigte und volljährige Schülerinnen und Schüler können den Antrag seit Montag, 16. Februar stellen, der Online-Antrag muss bis spätestens Montag, 16. März um 12 Uhr eingereicht werden.

Erstmals kann der Antrag online über myCIVIS beim Landesamt für Schulfürsorge der Landesabteilung Bildungsförderung gestellt werden. Die Landesregierung hat die dementsprechenden Richtlinien am 23. Jänner genehmigt (LPA hat berichtet).

Weitere Informationen finden sich der auf der Landeswebseite (www.provinz.bz.it/eigener-schuelerverkehrsdienst).

red/ck

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