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LR Frick: Genügend Haushaltsgelder für das Handwerk
LPA - „Der Sektor Handwerk ist mit Haushaltsgeldern gut bedient“: Mit diesen Worten weist Wirtschaftslandesrat Werner Frick die kürzlich von LVH-Direktor Hanspeter Munter erhobene Forderung nach einer Aufstockung des Haushaltskapitels für das Handwerk zurück, mit der die Unternehmen nur verunsichert würden. Südtirols Handwerk stehe gut da, so Frick, und die Hilfestellung aus dem Fördertopf des Landes erfolge mit 44 Millionen Euro in durchaus ausreichendem Maße und so rasch wie bei keinem anderen Wirtschaftssektor.
Was das Beitragswesen angehe, so sei der Sektor Handwerk durchwegs gut dotiert; schließlich stehen dem Handwerk trotz des insgesamt kleineren Landesbudgets heuer 44 Millionen Euro zur Verfügung, also nur eine Million weniger als im vergangenen Jahr. Das Handwerk erhalte somit um über elf Millionen Euro mehr an Geldern als durchschnittlich für die einzelnen Wirtschaftssektoren zur Verfügung stehe, stellt der Wirtschaftslandesrat richtig. Daher seien die Aussagen von LVH-Direktor Munter nicht zutreffend.Durchaus zufrieden können Südtirols Handwerker auch mit den Wartezeiten auf ihre Fördergelder sein, kontert Frick kontert Frick einer weiteren Aussage Munters, müssen sie im Schnitt doch nur an die zehn Monate Geduld aufbringen, bei Betriebsneugründungen oder Unternehmen, die sich in strukturschwachen Gebieten befinden, verkürze sich die Frist auf nur fünf Monate – auch diese geringen Zeitabstände seien als Frucht des hohen Budgets anzusehen, das dem Handwerk in Sachen Fördergeld zur Verfügung stehe.
Mit einem Anteil von elf Prozent an der Wertschöpfung sei das Handwerk einer der wichtigsten Wirtschaftszweige des Landes, so Frick abschließend, aber auch einer der größten Arbeitgeber, beschäftigen die 13.000 Südtiroler Handwerksbetriebe doch 39.000 Menschen, das sind 15 Prozent aller Beschäftigten in Südtirol. Zudem sei das Handwerk der Ausbildner Nummer ein für Südtirols Jugend, werden doch 60 Prozent aller jungen Leute in einem Handwerksbetrieb ausgebildet.
SAN