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Kombinierter Verkehr: Förderkriterien bis Ende 2028 verlängert

Landesregierung hat den Beschluss auf Antrag von Landesrat Daniel Alfreider gefasst - Ziel ist der Umweltschutz und die Verbesserung der Lebensqualität

BOZEN (LPA). Die Verlagerung des Verkehrs von der Straße auf die Schiene bleibt eines der zentralen Ziele der Landesregierung. Deshalb wurde am 23. Jänner auf Antrag des Landesrats für Infrastrukturen und Mobilität, Daniel Alfreider, beschlossen, die Kriterien für die Gewährung von Beiträgen zur Förderung des kombinierten Verkehrs bis zum 31. Dezember 2028 zu verlängern.

Nicht nur der Klimaschutz, sondern auch die bessere Energiebilanz, die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger, der Tourismus und die begrenzte Kapazität des Straßennetzes für den Güter- und Personenverkehr hätten zur Entscheidung geführt, die Kriterien bis Ende 2028 zu bestätigen. 

"Mit dieser Verlängerung  geben wir den Unternehmen einen stabilen und verlässlichen Rahmen – denn wer auf kombinierten Verkehr setzt, muss langfristig planen können. Gleichzeitig reduzieren wir den Schwerverkehr auf der Straße und die Belastung für die Menschen, die entlang der Brennerachse leben", betont Alfreider. 

Beitragsberechtigt sind multimodale Verkehrsunternehmen sowie Eisenbahnverkehrsunternehmen mit Sitz im Europäischen Wirtschaftsraum, die Schienengüterverkehrsdienste in Südtirol auf der Strecke Salurn–Brenner und umgekehrt erbringen. Die Maßnahme zielt insbesondere darauf ab, die Umwelt sowie die Anrainerinnen und Anrainer entlang der Nord-Süd-Achse im Eisacktal und im Unterland zu entlasten, unterstreicht Alfreider.

pir

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