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Beschlüsse der Landesregierung vom 2. Februar 2004

LPA - Neben der Verabschiedung des Haushaltsvoranschlags für das Jahr 2004 stand bei der Sitzung der Landesregierung am heutigen Montag, 2. Februar 2004, noch mal das Finanzbegleitgesetz im Mittelpunkt. Dabei ging es vor allem um die so genannte „Bausünderbestimmung“ und die Konventionierung von Wohnungen in Südtirol. In der erweiterten Landesraumordnungskommssion sitzt laut einstimmigen Beschluss der Landesregierung statt Peter Ortner nun Roland Dellagiacoma, wie Landeshauptmann Luis Durnwalder im Anschluss an die Sitzung mitteilte.

Haushaltsvoranschlag genehmigt

 

Die Landesregierung hat heute den Haushaltsvoranschlag 2004, den Finanzlandesrat Werner Frick vorgelegt hat, einstimmig genehmigt. Er umfasst 4,761 Milliarden Euro. Davon sind 320 Millionen Euro Durchlaufposten. 667 Millionen Euro seien hingegen für eventuelle Ankäufe von Betrieben der Energiegesellschaft ENEL reserviert, wie Landeshauptmann Luis Durnwalder erklärte. Tatsächlich zur Verfügung stehen somit also 3,8 Milliarden Euro. Insgesamt umfasst der heurige Landeshaushalt 100 Millionen Euro mehr als im Vorjahr.

Was die ENEL-Ankäufe anbelangt, so wird es in den kommenden Monaten weitere Verhandlungsgespräche mit der Energiegesellschaft und der Regierung geben.

 

 

Finanzgesetz 2004: Sanierung von Bausünden

 

Mit den Aspekten der Raumordnung hat sich die Landesregierung bei ihrer heutigen Diskussion über das Finanzbegleitgesetz 2004 nochmals eingehend befasst. Im Zentrum standen dabei der Straferlass bei Bausünden, wie ihn die römische Regierung vorsieht, und die Konventionierung von Wohnungen.

„Den Straferlass für Bausünden wird Südtirol nur übernehmen, wenn der Rat der Gemeinden innerhalb 15 Tagen den Vorschlägen der Landesregierung zustimmt“, so Landeshauptmann Durnwalder. „Grundsätzlich sollen die Sanierungen den Gemeinden zugute kommen, die über das entsprechende Bußgeld sprich Strafgeld plus Baukostenabgaben verfügen kann“, erläuterte er. Das Bußgeld sollte also nicht in die Landes- sondern in die Gemeindekassen fließen. Auf Antrag von Urbanistiklandesrat Michl Laimer hat die Landesregierung heute folgende Vorschläge für den Erlass festgelegt:

Der Straferlass soll nur dann möglich sein, wenn die Bausünden innerhalb eines Gebäudekomplexes begangen wurden. Darunter fällt z.B. der Ausbau oder die Erweiterung eines Gebäudes. “Allerdings darf die Erweiterung nicht mehr als 30 Prozent der Gebäudekubatur und nicht mehr als 250 Kubikmeter betragen“, so der Landeshauptmann. Wenn die Erweiterung mehr als 150 Kubikmeter beträgt, dann muss der darüber liegende teil konventioniert werden. Vom Erlass ausgeschlossen seien neu errichtete Gebäude. Saniert werden könne nicht nur der Ausbau, sondern auch die Zweckbestimmung, wie z.B. die Umwandlung eines Büros in einen Wohnraum.

Keine Sanierung wäre hingegen dort möglich, wo die Grenzabstände zu anderen Grundstücken bzw. Gebäuden nicht eingehalten wurden. Es sei denn, der Nachbar stimmt mit seiner Unterschrift zu. Keine Sanierung gäbe es außerdem, wenn die Konventionierung für eine Zone nicht eingehalten worden ist. Auch Gebäude, die im alpinen Grün und im Wald errichtet worden sind, könnten nicht saniert werden.

Diese Vorschläge der Landesregierung sollen ins Finanzgesetz einfließen, sofern der Rat der Gemeinden zustimmt.

 

 

Finanzgesetz 2004: Konventionierung von Wohnungen

 

Was die Konventionierung, also die 20-jährige Verwendung einer Wohnung für provinzansässige Bürger, anbelangt, die oft nicht eingehalten wird, so will die Landesregierung mit den Gemeinden zusammen eine Lösung finden. Die entsprechenden Gesetze müssten von den Gemeinden angewandt werden. Auch ihre Einhaltung müsse von den Gemeinden strenger überprüft werden, so die Landesregierung. "Es liegt vor allem an den Gemeinden, strengere Kontrollen vorzunehmen, ob Wohnungen wirklich konventioniert worden sind", stellte Landeshauptmann Durnwalder klar.

Es gibt allerdings Fälle, wo eine Konvetionierung nicht möglich ist. In unterentwickelten Gebieten kann oft nach längerer Suche im Ort und auch nach der Veröffentlichung über das Wohnbauinstitut und die Gemeinde kein Interessent für eine Wohnung gefunden werden. In diesem Fall sei, laut Landeshauptmann, die einmalige Baukostenabgabe also rund 45 Euro pro Kubikmeter für die Wohnung zu bezahlen.

In mittel und höher entwickelten Gebieten solle hingegen, bei gleichen Bedingungen, viermal dieser Betrag bezahlt werden, so der Landeshauptmann. Dies soll im Finanzgesetz festgeschrieben werden.

 

 

Landesraumordnungskommission ernannt

 

Die Mitglieder für der Landesraumordnungskommission hat die Landesregierung heute definitiv bestellt. In der erweiterten Raumordnungskommission, die sich um Gebiete unter besonderem landschaftlichem Schutz kümmert, wird Peter Ortner durch Roland Dellagiacoma, Direktor der Landesabteilung Natur und Landschaft, ersetzt. „Dellagiacoma bringt langjährige Erfahrung und Sachkenntnisse über die Raumordnung mit“, so Durnwalder.

Die Namen der Mitglieder der Landesraumordnungskommission sind im Anhang enthalten.

 

 

Teilplan zum Schutz der Gewässer

 

Den Teilplan zum Gewässerschutzplan zum Einzugsgebiet der Etsch hat die Landesregierung heute abgesegnet. Das Einzugsgebebiet der Etsch wird darin als empfindliches Gebiet ausgewiesen. „Unabhängig davon hat die Landesregierung bereits 2002 entschieden, alle Gewässer unter Schutz zu stellen und für die Ableitung der Kläranlagen mit einer Kapazität von über 10.000 Einwohner Grenzwerte für den Gesamtstickstoff und den Gesamtphospor festgelegt“, betonte Landeshauptmann Durnwalder. Von den 65 Kläranlagen in Südtirol müssen nun nur noch vier Kläranlagen in Südtirol den Vorschriften, die auch die entsprechenden EU-Richtlinie von 2003 vorsieht, angepasst werden. Die Kläranlagen „Eggental“, „Pontives“, „Glurns“ und „Unteres Eisacktal“ werden bis 2008 an die neuen Vorschriften angepasst. Dafür sind 29 Millionen Euro notwendig. 20 Millionen Euro sind bereits im Landeshaushalt vorgesehen. Die Anpassungen an der Kläranlage „Brixen“, die derzeit bereits im Laufen sind, sollen noch dieses Jahr abgeschlossen werden. Die Kosten betragen 15 Millionen Euro.

SAN

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