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Omnibusgesetz bringt Neuerungen für Bezirksräte und Bezirksausschüsse
Mehr Mitsprache für Minderheiten und ausgewogene Geschlechtervertretung in Bezirksgemeinschaften
BOZEN (LPA). Mit Artikel 3 des am 3. Juli vom Südtiroler Landtag verabschiedeten Omnibusgesetzes werden wichtige Änderungen für die Bezirksgemeinschaften eingeführt. Ziel ist es, die politische Vertretung im Bezirksrat zu stärken und eine ausgewogene Vertretung beider Geschlechter sicherzustellen.
Künftig müssen Gemeinden, die mehr als eine Vertreterin oder einen Vertreter in den Bezirksrat entsenden, diese im Verhältnis zur Mehrheit und zur Minderheit ihres Gemeinderats bestimmen. Dabei gilt jene Fraktion als Minderheit, die nicht im Stadtrat oder Gemeindeausschuss vertreten ist – außer die Gemeindestatuten sehen es anderes vor. In jedem Fall muss mindestens ein Mitglied des Bezirksrats der politischen Minderheit angehören.
Auch bei der Zusammensetzung der Bezirksausschüsse gibt es Neuerungen: Die Zahl der Referentinnen und Referenten wird künftig nach der Größe der Bezirksgemeinschaften gestaffelt. Bezirksgemeinschaften mit bis zu 26.000 Einwohnerinnen und Einwohnern dürfen maximal drei, jene bis 80.000 maximal fünf und größere maximal sieben Mitglieder im Bezirksausschuss haben. Das Gemeindestatut kann ein zusätzliches Mitglied vorsehen, sofern die Kosten unverändert bleiben – etwa durch eine entsprechende Kürzung der einzelnen Entschädigungen (ausgenommen die des Vizepräsidenten oder der Vizepräsidentin).
Zudem wurde eine Bestimmung aufgenommen, wonach der Bezirksrat künftig eine angemessene Vertretung beider Geschlechter aufweisen muss – orientiert am Verhältnis in den zugehörigen Gemeinderäten.
„Mit diesen Neuerungen stärken wir die demokratische Teilhabe auf Bezirksebene – sowohl was die politische Vielfalt als auch was die Geschlechtergerechtigkeit betrifft“, betont Landeshauptmann Arno Kompatscher.
mdg/pio