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Investitionen Schutzhütten AVS und CAI: Neue Richtlinien für Zuschüsse

Landesregierung genehmigt neue Richtlinien für die Gewährung von Beiträgen für außerordentliche Investitionsvorhaben zugunsten von Schutzhütten von AVS und CAI

BOZEN (LPA). In den vergangenen Jahren ist die Notwendigkeit entstanden, größere außerordentliche Instandhaltungsarbeiten an den Hütten des Alpenvereins Südtirol AVS und des Club Alpino Italiano CAI durchzuführen. Die Landesregierung hat die Absicht bekundet, weitere Mittel für solche Maßnahmen zur Verfügung zu stellen.

"Aus diesem Grund hat sich die Notwendigkeit ergeben, neue Richtlinien zu genehmigen für die Gewährung von Beiträgen für solche außerordentlichen Investitionsvorhaben", berichtet Tourismuslandesrat Luis Walcher. Auf seinen Antrag hat die Landesregierung am 1. Juli die neuen Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen zugunsten des alpinen Vermögens genehmigt.

Die Änderungen der Richtlinien betreffen die außerordentlichen Investitionsvorhaben zugunsten von Schutzhütten von AVS und CAI. So werden für aufliegende und künftige Ansuchen die technischen Kosten für die Arbeiten anerkannt. Zudem kann ein Vorschuss in Höhe von 20 Prozent des gewährten Beitrages für Vorhaben im Wert von mehr als einer Million Euro gewährt werden. Für Vorhaben mit einem Wert von mehr als einer Million Euro ist eine Ausschreibung erforderlich. Dem Förderantrag ist das Angemessenheitsgutachten über die Baukosten beizufügen, ausgestellt von der Landesabteilung Hochbau und technischer Dienst.

Am 25. Juni hatten sich dazu Vertreter von AVS und CAI mit Landeshauptmann Arno Kompatscher und Tourismuslandesrat Luis Walcher ausgetauscht (LPA hat berichtet).

mac

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