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Familienberatungsstellen: Neuregelung für Finanzierung, mehr Angebote

Landesregierung regelt Finanzierung der Familienberatungsstellen neu – Leistungen werden erweitert – Neues Finanzierungssystem stellt jährlich 4,9 Millionen Euro für Dienste bereit

BOZEN (LPA). Am 28. Jänner hatte die Landesregierung einen neuen Gesetzentwurf zu den Familienberatungsstellen auf den Weg gebracht, mit dem Südtirols Familienberatungsstellen mit ihren 42 Sitzen auf eine neue rechtliche Basis gestellt werden (LPA hat berichtet). Davon ausgehend hat die Landesregierung am 18. Februar mit einem Beschluss die Finanzierung der Familienberatungsstellen neu geregelt; damit können die Stellen künftig erweiterte Leistungen anbieten.

Kernpunkt des Beschlusses ist das neue Tarifverzeichnis: Darin werden die angebotenen Leistungen definiert und deren Vergütung einheitlich festgelegt. Zu den erweiterten Angeboten zählen psychologische Beratung, Unterstützung in Schwangerschaft und Elternzeit, gynäkologische Gesundheitsdienste sowie Hilfe in Krisensituationen und bei Gewaltproblemen.

"Die Familienberatungsstellen sind eine wichtige Stütze der Gesellschaft. Mit der neuen Finanzierung und den erweiterten Angeboten stellen wir sicher, dass Familien die Unterstützung bekommen, die sie brauchen", unterstreicht Gesundheitslandesrat Hubert Messner. Soziallandesrätin Rosmarie Pamer ergänzt: "Die Familienberatungsstellen bieten wohnort- und zeitnah fachlich kompetente Unterstützung für die Familien. Mit der nun erfolgten Anpassung haben wir sichergestellt, dass diese wichtigen Dienstleistungen auch weiterhin auf eine solide Finanzierung bauen können.“

Das neue Finanzierungssystem stellt jährlich 4,9 Millionen Euro für die Dienste der Familienberatungsstellen bereit: 60 Prozent der Kosten finanziert der Südtiroler Sanitätsbetrieb, 26 Prozent die Bezirksgemeinschaften, 14 Prozent die Familienagentur des Landes.

Derzeit gibt es in Südtirol 42 Familienberatungsstellen, darunter 27 öffentliche und 15 private Anbieter. Diese arbeiten nach dem Hub-and-Spoke-Modell mit zentralen Anlaufstellen (Hubs) und ergänzenden Diensten an Nebensitzen (Spokes). Die öffentlichen Beratungsstellen des Sanitätsbetriebes befinden sich in den Sprengeln und Gesundheitsbezirken, während die privaten Anbieter (AIED, Kolbe, Mesocops, Lilith, Fabe und Arca) vor allem Mutter-Kind-Gesundheit, Gynäkologie und psychosoziale Unterstützung anbieten.

Die neuen Regelungen zur Finanzierung sollen am 1. März in Kraft treten. Parallel dazu liegt der neue Landesgesetzentwurf zu den Familienberatungsstellen im Südtiroler Landtag zur Genehmigung auf. Dieser sieht eine Reorganisation und Stärkung der Familienberatungsstellen in Südtirol mit Ausweitung der Dienste vor.

red/mac

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