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Wohnreform 2025: Wohnraum für Ansässige ausbauen und sichern (1/3)

Landesregierung stellt Maßnahmenpaket zur Schaffung und Sicherung von bezahlbarem Wohnraum für Ansässige vor – Gesetzentwurf soll bis Ende Februar genehmigt werden

BOZEN (LPA). Mehr Wohnraum für Ansässige schaffen und sichern, Bürgerinnen und Bürger sowie gemeinnützige Bauträger durch gezielte Fördermaßnahmen unterstützen und die Wohnbauförderung durch eine neue Berechnungsmethode und ein schlankes Regelwerk vereinfachen und beschleunigen: So lassen sich die drei Schwerpunkte der Wohnreform 2025 zusammenfassen. Am 18. Februar haben Landeshauptmann Arno Kompatscher und die beteiligten Regierungsmitglieder das Maßnahmenpaket vorgestellt. 

"Es ist uns in kurzer Zeit gelungen, praktikable Kompromisse zwischen den sozial- und marktorientierten Verbänden sowie Interessensvertretungen im Bereich Wohnen zu erzielen, an allen relevanten Stellschrauben anzusetzen und ein umfassendes Maßnahmenpaket auf den Weg zu bringen“, brachte es Wohnlandesrätin Ulli Mair bei der Pressekonferenz im Landhaus 1 auf den Punkt.

Im Detail sind zum Erreichen dieses Ziels Maßnahmen geplant, die Peter Brunner, Landesrat für Umwelt-, Natur-, Klimaschutz und  Raumentwicklung, sowie Luis Walcher, Landesrat für Landwirtschaft und Tourismus, mitentwickelt haben. 

Eine Neuheit für den Südtiroler Mietmarkt wird die Förderung gemeinnütziger Wohnbauträger sein, die nun, neben dem Sanieren von Bestand, auch die Möglichkeit haben werden, Neubauten zu errichten. Dafür kann Baugrund genutzt werden, der bereits im Eigentum des Trägers ist oder den die Gemeinde zur Verfügung stellt. Das Land Südtirol bezuschusst die Baukosten mit 55 Prozent, wofür sich der Träger verpflichtet, 30 Jahre lang preisgünstige Mietwohnungen zur Verfügung zu stellen. 

Vorgesehen ist auch eine Verlängerung der Sozialbindung von 10 auf 20 Jahre. "Das ist sinnvoll, denn wo öffentliches Geld investiert wird, muss auch so lange wie möglich garantiert sein, dass Wohnungen ihrem Zweck entsprechend verwendet werden und Spekulation verhindert wird", erklärte Landesrätin Mair. 

In dieser Optik zu sehen sind auch die intensiveren Kontrollen und die höheren Strafen – insbesondere in Hinblick auf die touristische Vermietung. Vorgesehen sind Strafen von 10.000 bis 30.000 Euro, je nach Art der Zweckentfremdung. Sie sollen Missbrauch und Zweckentfremdung von gefördertem Wohnraum eindämmen. Die Kontrollen werden künftig für alle Gemeinden verpflichtend durch die zuständige Landesagentur abgewickelt. Zur Verstärkung der Kontrolltätigkeit in Gemeinden mit besonderem Druck auf den Wohnraum werden externe Dienstleister hinzugezogen. 

Der Wohnraumsicherung dient auch die "Konventionierung" ("Wohnen für Ansässige"), die auf die gesamte neue Wohnkubatur sowie neue Wohnflächen ausgedehnt wird. 

Im Bereich der Mitarbeiterwohnungen setzt Landesrat Peter Brunner an. Mitarbeiterunterkünfte können in aufgelassenen Beherbergungsbetrieben ohne Änderung der Zweckbestimmung vorgesehen werden. Ebenso in Sonderzonen für Infrastruktur und Skigebieten, wo bis zu 20 Prozent der neu errichteten Kubatur Wohnzwecken dienen darf. Für Mitarbeiterwohnungen ist auch die Umwandlung bestehender Baumasse in Wohnkubatur, auch mit Überdichte, möglich. "Durch diese Regelungen werden mehr Wohnungen frei und der Wohnungsmarkt wird damit entlastet", erklärte Brunner.

Auch im Bereich Landwirtschaft und Tourismus sollen klare Regeln die Wohnraumsicherung für Ansässige ermöglichen. "Die Kurzzeitvermietung ist  stark gewachsen. Wir müssen danach trachten, dass wieder mehr Wohnungen langfristig an Ansässige vermietet werden. Deshalb wird die Kurzzeitvermietung durch klare Regeln erschwert", betonte Landesrat Luis Walcher. Künftig müsse die Tätigkeit am Wohnsitz, bzw. Rechtssitz ausgeübt werden, um sicherzustellen, dass die Tätigkeit auf ein einziges Gebäude beschränkt wird. Die Eintragung in ein Handelsregister sowie der Nachweis einer angemessenen beruflichen Qualifikation seien Voraussetzung für die Vermietung von Gästezimmern und möblierten Ferienwohnungen.  

In Gemeinden mit Wohnungsnot wird es künftig nicht mehr möglich sein, Streuhotels zu errichten oder zu erweitern. 

Was hingegen geschlossene Höfe anbelangt, stellt Walcher fest: "Beim Erwerb eines geschlossenen Hofes muss die Bewirtschaftung des Hofes im Vordergrund stehen. Falls ein geschlossener Hof verkauft werden muss, so soll der Käufer oder die Käuferin dort wohnen und den Hof am Leben erhalten." Als Voraussetzung für den Erwerb gelte, dass die neuen Eigentümer selbstbewirtschaftende Bauern oder Bäuerinnen sein müssen und einen der mit Durchführungsverordnung festgelegten Studientitel oder ein Diplom haben muss. Alternativ ist eine mindestens fünf Jahre umfassende Tätigkeit in der Landwirtschaft bzw. frühere Berufserfahrung in der Landwirtschaft vorzuweisen.

pir/mac/mpi/gm

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