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Interreg Italien-Schweiz: Am 10. März geht es los
Vorhaben für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit können wieder eingereicht werden - Mindestens ein italienischer und ein Schweizer Partner nötig
BOZEN (LPA). In knapp einem Monat öffnet sich das zweite Fenster des ersten Interreg-Aufrufs Italien-Schweiz. Somit gibt es ab 10. März erneut die Möglichkeit, um eine Finanzierung für Projekte anzusuchen, die grenzüberschreitend abgewickelt werden. Das Programm Interreg Italien-Schweiz 2021 bis 2027 wird von der EU mitfinanziert.
Insgesamt stehen Fördermittel in der Höhe von 26 Millionen Euro auf italienischer und 20 Millionen Franken auf Schweizer Seite zur Verfügung. Mit diesen soll die Entwicklung und Kohäsion im Grenzgebiet zwischen Italien und der Schweiz gefördert werden.
Voraussetzung für die Finanzierung von Vorhaben ist, dass diese von mindestens einem italienischen und einem Partner aus der Schweiz eingereicht werden und dass die Laufzeit zwischen 24 und 36 Monaten liegt. Je nach Kooperationsthema (Priorität) ist ein variabler Höchstbetrag der EU und Italiens zwischen 875.000 und 1,75 Millionen Euro (zusätzlich zum Schweizer Betrag) vorgesehen.
Die Kooperationsthemen reichen von der Entwicklung von fortschrittlichen Technologien bis hin zur Risikoprävention und dem Klimawandel oder aber die soziale Eingliederung, die nachhaltige Mobilität sowie die Kultur und den nachhaltigen Tourismus. Die Einreichfrist endet am 10. Juni 2025.
Weitere Informationen auf der Homepage des Interreg Italien-Schweiz-Programms.
pir/gm