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LR Frick: Definitiv kein Einkaufszentrum im Mebo-Center
LPA - Im Mebo-Center in Bozen darf nun endgültig kein Einkaufszentrum betrieben werden. Der Staatsrat in Rom hat laut Informationen von heute den Rekurs zur Wiederaufnahme der Betreibergesellschaft Eurodomus gegen das Staatsrats-Urteil vom April 2003 für unzulässig erklärt. Dies teilt Landesrat Werner Frick mit. „Die Rechtsposition des Landes ist bestätigt: In dem als landwirtschaftliches Grün gewidmeten Areal wird es definitiv kein Einkaufszentrum geben“, betont Handelslandesrat Werner Frick.
Die Formalisierung der Entscheidung des Staatsrates und die Urteilsbegründung stehen noch aus. Mit dieser Entscheidung würden ein langer Rechtsstreit und eine langjährige Unsicherheit enden, die darauf zurückzuführen waren, dass eine Baukonzession der Gemeinde Bozen für das Mebo-Center in vorangegangenen Gerichtsurteilen als Verkaufsgenehmigung interpretiert worden war. „Nach vielen Wirren rund um diese Causa ist nun endlich Klarheit geschaffen. Unser absolutes Nein zum Einzelhandel im landwirtschaftlichen Grün ist vom Staatsrat anerkannt worden“, freut sich Landesrat Frick. „Handel und seine notwendige Entwicklung müssen in den Orten und in belebten Zentren betrieben werden.“ Der Staatsrat würde mit dieser Entscheidung die Handelsurbanistik des Landes Südtirol in höchster Instanz bestätigen.„Gemäß Handelsgesetzgebung und Programmierungsdokumente der Landesregierung braucht der Handel Entwicklung und Spielräume. Diese sind gegeben und auch in Zukunft werden wir darüber wachen, dass im Sinne der Belebung der Zentren und zur Aufrechterhaltung der Nahversorgung der Handel dort stattfindet, wo Menschen leben: in Ortszentren und Wohngebieten“, erklärt Landesrat Frick.
Im April 2003 hatte der Staatsrat der Südtiroler Landesregierung, die gemeinsam mit der Gemeinde Bozen und dem Verband für Kaufleute und Dienstleister gegen ein Urteil des Bozner Verwaltungsgerichts rekurriert hatten, Recht gegeben. Gegen dieses Urteil hatte die Betreibergesellschaft Eurodomus eine Wiederaufnahme-Klage beim Staatsrat eingereicht, über die jetzt endgültig entschieden wurde.
bch