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Frauenförderung in der Wirtschaft: Eine Million Euro Beihilfen

LPA - „Der niedrige Frauenanteil in den Unternehmen soll erhöht werden, denn die Rolle der Frau in der Wirtschaft und Gesellschaft muss gestärkt werden“, sagt Wirtschaftslandesrat Werner Frick heute in Bozen bei der Vorstellung des zweiten Sonder-Förderprogramms für Frauen in der Wirtschaft. Über den vom Wirtschaftsassessorat ausgeschrieben „Wettbewerb zur Förderung des weiblichen Unternehmertums“ werden Investitionsbeihilfen in Höhe von einer Million Euro bereitgestellt. Interessierte können ihr Gesuch bis zum 29. Februar 2004 einreichen.

LR Werner Frick, Barbara Repetto Visentini und Elena Lucio bei der Vorstellung der Frauenförderung (FOTO:LPA/Arno Pertl)
Von den 37.265 registrierten Einzelunternehmen in Südtirol haben 7857 eine Frau an der Spitze. Insgesamt arbeiten in Südtirol 93.000 Frauen. Es gelte den niedrigen Frauenanteil in den Firmen zu erhöhen, um die Rolle der Frau in der Wirtschaft und Gesellschaft zu stärken“, so Wirtschaftlandesrat Frick. „Mit einem finanziellen Anreiz wollen wir Frauen in den Bereichen Handwerk, Handel, Dienstleistungen, Industrie und Tourismus ermutigen, sich selbständig zu machen oder ein bestehendes Unternehmen zu erwerben sowie innovative Unternehmensprojekte unterstützen“, erklärte der Landesrat. Zu diesem Zweck habe das Land in der zweiten Ausschreibung die Fördergelder von 500.000 auf eine Million Euro aufgestockt. Neu bei der heurigen Wettbewerbs-Ausgabe sei auch die Vereinfachung der Zulassungsbedingungen und der Formulare, betont Frick. Damit wolle man die 105 Wettbewerbsgesuche der ersten Ausschreibung übertreffen.
Dies sei eine wertvolle Aktion, Frauen in der Arbeitswelt zu fördern, auch die Berufsbildung würde sich in diesem Sinne einsetzen, erklärte Barbara Repetto Visentini, die Landesrätin Luisa Gnecchi bei der Vorstellung vertrat.
Unternehmerinnen und Unternehmen mit einem hohen Frauenanteil können ab sofort bis zum 29. Februar 2004 bei den Assessoraten für Handwerk, Handel und Industrie sowie für Tourismus um die erhöhten Investitionsbeihilfen ansuchen. Das Land kann bis zu 50 Prozent Beihilfen auf getätigte Investitionsausgaben (Kosten für Anlagen, Maschinen und Geräte, Ankauf von Patenten und Software) bei einer Investitionsgrenze von 750.000 Euro gewähren.
Eine Bewertungsgruppe aus fünf Frauen überprüft die eingereichten Gesuche, erstellt die Rangordnung und vergibt die entsprechenden Förderbeiträge zwischen 15 und 50 Prozent vergeben.
„Die Fördergelder werden nach einem Punktesystem anhand bestimmter Kriterien vergeben“, erklärte Elena Lucia, die Vorsitzende der  Bewertungsgruppe.
Die meisten Punkte gibt es für innovative Tätigkeiten, Berufsqualifizierung und Berufserfahrung und familienfreundliche Unternehmen. Überdies fallen das Ausmaß der weiblichen Beteiligung am Unternehmen sowie der Beschäftigten ins Gewicht, ebenso wie die Art der Tätigkeit, die Lage des Betriebes in einem strukturschwachen Gebiet und die Versorgungsfunktion.
Wer nicht in den Genuss dieser „Frauenförderung“ kommt, wird in die Gesuchsreihe der allgemeinen Wirtschaftsförderung aufgenommen.
Mehrere Frauenvertreterinnen dankten Landesrat Frick am Ende der Wettbewerbsvorstellung für seinen Einsatz zur Frauenförderung.

Informationen, Zulassungsbedingungen und Formulare gibt es in den Landesämtern im Wirtschaftsassessorat oder im Internet unter www.provinz.bz.it/wirtschaft.
Alles Wissenswerte über den Wettbewerb zur Förderung des weiblichen Unternehmertums ist in einem Faltblatt aufgelistet, das im Wirtschaftsassessorat, bei der WIFI-Unternehmensgründung der Handelskammer Bozen sowie bei einigen Frauenorganisationen aufliegt.

Im Anhang sind Statistiken zu den Südtiroler Unternehmerinnen und Informationshinweise enthalten.

SAN

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