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Befähigungsausweis für Ankauf von Pflanzenschutzmitteln - Terminänderungen
LPA - Wer Pflanzenschutzmittel ankauft, die als "sehr giftig", "giftig" oder "schädlich" eingestuft sind, muss einen von der Landesabteilung Landwirtschaft ausgestellten Befähigungsausweis vorlegen. Um diesen Ausweis zu erhalten oder zu erneuern, ist der Besuch eines Kurses und eine Prüfung vorgeschrieben. Bei den Terminen für die Kurse und Prüfungen in den kommenden Monaten haben sich einige Änderungen ergeben. Das Landesamt für Obst- und Weinbau gibt in einer Aussendung die neuen Termine bis April 2004 bekannt.
Der Ausweis ist fünf Jahre lang gültig und muss dann erneuert werden. Die rund dreistündigen Kurse für die Vorbereitung auf die Prüfung werden von den Landesfachschulen für Landwirtschaft organisiert und abgehalten. Kursbeginn ist jeweils um 9 Uhr. Die Prüfungen können jeweils im Anschluss an die Kurse an den jeweiligen Orten nachmittags von 13.30 Uhr bis 17 Uhr abgelegt werden.Die neuen Termine für die Kurse sind in der Anlage zu dieser Mitteilung zusammengefasst.
Zusätzlich zu diesen Terminen besteht bis April 2004 auch die Möglichkeit, die Prüfungen jeden Mittwoch zwischen 9 Uhr und 12 Uhr an folgenden Orten abzulegen:
Bozen: Landesamt für Obst- und Weinbau, Brennerstraße 6
Neumarkt: Landhaus Unterland, Abteilung Landwirtschaft, Franz-Bonatti-Platz 2/3
Schlanders: Bezirksamt für Landwirtschaft, Schlandersburgstraße. 6
Brixen: Bezirksamt für Landwirtschaft, Bahnhofstraße 18
Bei der Prüfung müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
Verlängerung | Neuausstellung |
Bestätigung über die Teilnahme am Weiterbildungskurs | Bestätigung über die Teilnahme am Weiterbildungskurs |
1 Stempelmarke zu 10,33 Euro | 2 Stempelmarken zu je 10,33 Euro |
Befähigungsausweis | 1 Passbild |
gültiger Personalausweis |
Wer seinen Befähigungsausweis verloren hat, muss eine von der zuständigen Carabinieristation ausgestellte Verlustbestätigung vorlegen.
bch
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