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Abkommen mit Agentur für Einnahmen besiegelt

Erleichterungen bei der Entrichtung der Hypothekargebühren bringt das Abkommen, das LH Kompatscher in Rom unterzeichnet hat, wo auch Zweisprachigkeit und Personal der Einnahmen-Agentur Themen waren.

Gemeinsam mit dem Direktor der staatlichen Agentur für Einnahmen, Ernesto Maria Ruffini, hat Landeshauptmann Arno Kompatscher, heute (21. März) in Rom die Vereinbarung besiegelt, mit der die Zusammenarbeit zwischen Land und Einnahmen-Agentur auf eine neue Ebene gehoben und intensiviert wird. Erleichtert wird die Entrichtung der Hypothekargebühren im Zusammenhang mit Grundbucheintragungen für Bürgerinnen und Bürger, so dass letztere ihren Verpflichtungen korrekt und rechtzeitig nachkommen können.

Bei ihrem Zusammentreffen am Sitz der Agentur für Einnahmen in der Via Nievo erörterten Landeshauptmann Kompatscher und Direktor Ruffini die Personalsituation in der Landesdirektion Bozen der Agentur für Einnahmen auch im Lichte der aktuellen Stellenwettbewerbe. Ein weiteres Gesprächsthema war der Entwurf der Durchführungsbestimmung, welche den Weg frei machen soll für den Übergang des Verwaltungspersonals der lokalen Finanz- und Steuerämter zum Land.

Gesprochen wurde zudem über eine mögliche Zusammenarbeit, um die vom Autonomiestatut und der Durchführungsbestimmung über den Gebrauch der deutschen und der ladinischen Sprache in den Beziehungen zur öffentlichen Verwaltung und in den Gerichtsverfahren (Nr. 574/1988) vorgegebenen Zweisprachigkeitspflicht gerecht zu werden. Daraus sollte vor allem die Qualität der institutionellen Kommunikation in deutscher Sprache Gewinn ziehen, beispielsweise durch eine vereinfachte Übersetzungsweise bei den Vordrucken, vollständige Übersetzungen der am häufigsten verwendeten Webanwendungen und die Verbesserung der Zweisprachigkeit am Telefon.

Weitere Kooperationsabkommen angedacht

Nach den Worten von Landeshauptmann Kompatscher handelt es sich um "ein Abkommen, mit dem wir uns verpflichten, für die Agentur für Einnahmen bei der Einhebung der Hypothekarsteuern durch das Grundbuchsamt tätig zu werden". Das Land übernehme also Aufgaben der Steueragentur, die dafür bezahle. "Das hat zur Folge, dass die Abwicklung schneller und kundenfreundlicher erfolgt und wir auch die Sicherheit haben, dass die Steuern einkassiert werden", erklärte der Landeshauptmann. Er kündigte auch weitere Abkommen in diesem Sinne an: "Bereits heute haben wir besprochen, wie das Land künftig auch bei der Übersetzung behilflich sein kann, damit alle Formulare - sei es in Papierform, sei es im Internet - tatsächlich schnell und korrekt auch in deutscher Sprache verfügbar sind."

Die Inhalte der Vereinbarung

Die Vereinbarung, die eine Laufzeit von zehn Jahren hat, betrifft die Entrichtung der Hypothekargebühren im Zusammenhang mit Grundbucheintragungen. Bekanntlich teilen die Grundbuchämter den Antragstellenden die Grundbuchsdekrete mit, die beispielsweise Eigentumsübertragungen oder Liegenschaftsteilungen zum Gegenstand haben, und leiten Kopien an die Agentur für Einnahmen weiter. Letztere fordern die Steuerzahlenden auf, die gegebenenfalls fällige Hypothekargebühren zu zahlen. Die Vereinbarung sieht vor, dass die Grundbuchämter bei der Zustellung der Verfügungen an die Bürger und Bürgerinnen auch eine Mitteilung mit Zahlungsaufforderung beifügen, unbeschadet der ausschließlichen Zuständigkeit der Agentur der Einnahmen in Steuerbelangen. Das Land kann für diese Mehrarbeit und die Mehrkosten mit jährlich 100.000 Euro Entschädigung rechnen. Die Vereinbarung kann verlängert werden.

An der heutigen Vereinbarungsunterzeichnung in Rom nahmen unter anderen auch der Generalsekretär des Landes, Eros Magnago, der stellvertretende Direktor der Agentur für Einnahmen und Leiter der Abteilung Dienstleistungen, Paolo Savini, der stellvertretende Direktor und Leiter der Abteilung Ressourcen, Antonio Dorrello, sowie für die Landesdirektion Bozen Egon Sanin und Elisabetta Endrici teil.


Link zur Originalaussendung mit den eventuellen dazugehörigen Fotos, Videos und Dokumenten

mdg/jw

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