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Kraftfahrzeugsteuer 2004: Beträge unverändert

LPA - Die Beträge der Kraftfahrzeugsteuer bleiben im laufenden Jahr gegenüber dem Vorjahr unverändert. Das Landesassessorat für Haushalt und Finanzen erinnert daran, dass der erste Fälligkeitstermin der 31. Jänner ist. Bis dahin müssen alle Fahrzeugeigentümer, welche die Steuer bis Dezember 2003 bezahlt haben, den Betrag für das laufende Jahr einzahlen.

Bis 31. Januar 2004 haben alle Eigentümer von Fahrzeugen mit Steuerfälligkeit Dezember 2003 Zeit, die KFZ-Steuer einzuzahlen. Die Neuzahlung der Landes-Kraftfahrzeugsteuer ist in der Regel im Monat nach der jeweils abgelaufenen Steuerperiode zu zahlen. Die Beträge sind gegenüber dem Vorjahr nicht angehoben worden. Die Autosteuer kann bei den Landesgeschäftsstellen des italienischen Automobilklubs ACI, an den Postschaltern, bei den ermächtigten Tabakhändlern und bei den ermächtigten Agenturen bezahlt werden. Kreditkarteninhaber können außerdem den Dienst "Telebollo" unter den Rufnummern 199722722 (deutsch) oder 199711711 (italienisch) in Anspruch nehmen. Die Steuer kann auch über das Bürgernetz unter www.provinz.bz.it/Abgaben bezahlt werden. Dort sind auch alle wichtigen Informationen zu finden.

Informieren können sich die Bürger auch unter der Telefonnummer 199727272, der Faxnummer 199121515 oder über die E-Mail-Adresse: infobollo@bolzano.aci.it.
Die zuständigen Landesämter erinnern außerdem daran, dass Kraftfahrzeuge und Motorräder, die für den privaten Personenverkehr bestimmt und älter als zwanzig Jahre sind, von der KFZ-Steuer befreit sind. Für Oldtimer ist lediglich eine Pauschalabgabe zu entrichten, sofern sie genutzt werden. Für Kraftfahrzeuge beträgt diese 25,82 Euro und für Motorräder 10,33 Euro.

SAN

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