News / Archiv
News
Projekte der Entwicklungszusammenarbeit: Bis 31. 01. um Förderung ansuchen
LPA - Noch bis 31. Januar 2004 kann bei der Landesverwaltung um Förderung von Projekten der Entwicklungszusammenarbeit angesucht werden. Gefördert werden vorrangig kleinere, überschaubare Selbsthilfeprojekte, die von Freiwilligen oder Freiwilligenorganisationen getragen werden. Die Ansuchen sind im Landesamt für Kabinettsangelegenheiten vorzulegen.
Seit dem Jahr 1991 fördert das Land Südtirol die Entwicklungszusammenarbeit über ein eigenes Landesgesetz (LG Nr. 5 vom 19. März 1991). Im vergangenen Jahr wurden für den Bereich der Entwicklungszusammenarbeit 2,3 Millionen Euro bereitgesellt. Mit diesen Finanzmitteln wurden einige von der Landesverwaltung selbst getragen Projekte finanziert, 280.000 Euro flossen in die Information und die Bewusstseinsbildung, der Großteil des Geldes aber wurde Freiwilligen und Freiwilligenorganisationen zugesprochen, die damit Projekte in verschiedensten Länder umsetzen konnten.Freiwillige und Organisationen ohne Gewinnabsichten, so genannte NPO, mit Sitz in Südtirol, die im kommenden Jahr 2004 "Vorhaben der Entwicklungszusammenarbeit sowie der Solidaritäts- und Friedensbestrebungen" verwirklichen wollen, können noch bis 31. Januar 2004, im Landesamt für Kabinettsangelegenheiten in Bozen, Landhaus I, Crispsitraße 3, ansuchen. Informationen und Gesuchsvordrucke sind im zuständigen Landesamt im dritten Stock des Palais Widmann, Ruf 0471 412132, erhältlich oder unter www.provinz.bz.it/praesidium/0101 im Südtiroler Bürgernetz zu finden.
jw