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Teilzeitverträge: Meldung bei Arbeitsinspektorat nicht mehr Pflicht

LPA - Abgeschlossene Teilzeitverträge müssen nicht mehr beim Arbeitsinspektorat der Landesabteilung Arbeit gemeldet oder hinterlegt werden. Mit der im Oktober 2003 in Kraft getretenen Biagi-Reform zur Neuregelung des Arbeitsmarktes ist diese Pflicht abgeschafft worden.

Dem Arbeitsinspektorat des Landes werden nach wie vor täglich viele Teilzeitverträge übermittelt. „Mit der jüngsten im Oktober 2003 in Kraft getretenen Arbeitsmarktreform, der so genannten ´Biagi-Reform` besteht diese Pflicht jedoch nicht mehr“, erklärt Amtsdirektor Sieghart Flader. Dadurch soll die Verwaltung vereinfacht und Bürokratie abgebaut werden.
Der Abteilungsdirektor, Helmuth Sinn, weist demnach erneut alle Arbeitgeber darauf hin, dass sie die Teilzeitverträge nicht mehr dem Arbeitsinspektorat mitzuteilen brauchen. Es genügt die Anmeldung des Arbeitsverhältnisses beim Arbeitsamt, genauso wie für alle anderen Arbeitsverträge.

SAN

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