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Befähigungsnachweise zur Verwendung von Giftgasen: Prüfungssession angesetzt
LPA - Wer bei der Ausübung seiner Arbeit Giftgase verwendet, muss im Besitz eines entsprechenden Befähigungsnachweises sein. Eine Prüfungssession zur Erlangung dieser Nachweise wurde nun angesetzt. Anmeldungen zur Prüfung werden bis 06. Februar 2004 vom Landesamt für Hygiene und öffentliche Gesundheit entgegen genommen.
Die meist verwendeten Gase, für deren Verwendung der Befähigungsnachweis erforderlich ist, sind Ammoniak, Schwefeldioxid, Cyanide, Chlor und Ätylenoxid. All jene, die den nächsten Prüfungstermin wahrenehmen möchten, müssen bis 06. Februar 2004 im Landesamt für Hygiene und öffentliche Gesundheit das entsprechende Gesuch und alle vorgeschriebenen Unterlagen einreichen. Detaillierte Informationen erteilt die zuständige Sachbearbeiterin Mirella Redi unter der Rufnummer 0471 411746 oder per Fax unter 0471 411759.jw
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