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Innerhalb 2. Februar 2004 um Beiträge im Sport- und Freizeitbereich ansuchen
LPA - Das Landesamt für Sport erinnert daran, dass die Ansuchen um Beihilfen und Beiträge für die ordentliche Jahrestätigkeit, für Sport- und Freizeitveranstaltungen, den Ankauf von Geräten, für Fortbildungskurse oder die Errichtung und den Ausbau von Sport- und Freizeitanlagen innerhalb Montag 2. Februar 2004 eingereicht werden müssen.
Um die Beihilfen und Beiträge können Sportvereine, Sportverbände und Freizeitvereine ansuchen. Auch die Gemeinden können um Gelder aus dem Landesbudget ansuchen. Sie können in das Maßnahmenprogramm 2004 für den Sportstättenbau zugelassen werden. Das Land zahlt dann einmalige Beiträge oder übernimmt die Garantie und die Tilgung der Darlehen. Das Landesamt für Sport hat die entsprechenden Anleitungen und Gesuchsvordrucke bereits allen aktenkundigen Vereinen und den Gemeinden übermittelt.Die Vordrucke liegen im Landesamt für Sport auf und können unter der Internetadresse: www.provinz.bz.it/sport abgerufen werden. Informationen erteilt das Landesamt für Sport, Crispistrasse 3, in Bozen unter der Rufnummer: 0471 412680/81. Parteienverkehr ist von Montag bis Freitag von 9 bis12 Uhr, am Donnerstag von 9 bis 13 Uhr und nachmittags von 14 bis 17.30 Uhr.
SAN
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