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Geförderter Wohnbau: Einkommensgrenzen und Freibeträge für das Jahr 2003 erhöht
LPA - Eine Erhöhung der Einkommensgrenzen und der Freibeträge für den geförderten Wohnbau hat die Landesregierung in diesen Tagen beschlossen. Alle Beträge wurden um 2,3 Prozent angehoben, was der vom Landesstatistikinstitut ASTAT erhobenen Steigerung der Lebenshaltungskosten in Bozen entspricht. Die neuen Einkommensgrenzen und Freibeträge gelten für die Wohnbauförderungsgesuche, die ab 1. Mai 2004 und bis 30. April 2006 eingereicht werden.
Das Landeswohnbaugesetz aus dem Jahr 1998 sieht vor, dass die Einkommensgrenzen und Freibeträge für alle Arten des geförderten Wohnbaus einmal jährlich den Lebenshaltungskosten angepasst werden müssen. Als Bezugspunkt dienen die Daten des Landesstatistikinstitutes ASTAT, das den entsprechenden Index einmal jährlich für den Zeitraum vom Monat September des Vorjahres und dem Monat September des laufenden Jahres erhebt. Zusätzlich zu den Einkommensgrenzen und Freibeträgen müssen auch die Einkommensstufen angepasst werden, nach denen je nach wirtschaftlicher Bedürftigkeit Punkte für die jeweiligen Ranglisten vergeben werden. Dabei gibt es jeweils zehn Einkommensstufen für die Zuweisung von Mietwohnungen des Wohnbauinstitutes sowie für den Bau, den Kauf und die Wiedergewinnung von Wohnungen für den Grundwohnbedarf.In der Folge sind die neuen Freibeträge, Einkommensgrenzen und Einkommensstufen angegeben, wie sie auf Antrag des Wohnbaulandesrates Luigi Cigolla von der Landesregierung genehmigt wurden. Die Beträge beziehen sich auf die Einkommen des Jahrs 2003 und gelten für alle Gesuche, die ab 1. Mai 2004 eingereicht werden.
Einkommensgrenzen für die Zulassung zu den Wohnbauförderungen für den Bau, den Kauf und die Wiedergewinnung von Wohnungen für den Grundwohnbedarf:
1. Einkommensstufe 17.200 Euro (bisher 16.800 Euro)
2. Einkommensstufe 23.000 Euro (bisher 22.400 Euro)
3. Einkommensstufe 28.700 Euro (bisher 28.000 Euro)
4. Einkommensstufe 34.400 Euro (bisher 33.600 Euro)
Einkommensgrenze für die Zuweisung von Mietwohnungen des Wohnbauinstitutes:
13.100 Euro (bisher 12.800 Euro)
Freibeträge:
für den Ehegatten 9.700 Euro (bisher 9.400 Euro)
für das 1. Kind 3.400 Euro (bisher 3.300 Euro)
für das 2. Kind 3.900 Euro (bisher 3.800 Euro)
für das 3. und jedes weitere Kind 4.700 Euro (bisher 4.500 Euro)
für das 1. Kind Alleinerziehender 6.500 Euro (bisher 6.300 Euro)
Einkommensstufen für den Bau, den Kauf und die Wiedergewinnung von Wohnungen für den Grundwohnbedarf:
10 Punkte für ein Einkommen bis 17.200 Euro
9 Punkte für ein Einkommen von 17.200,01 Euro bis 19.200 Euro
8 Punkte für ein Einkommen von 19.200,01 Euro bis 21.000 Euro
7 Punkte für ein Einkommen von 21.000,01 Euro bis 23.000 Euro
6 Punkte für ein Einkommen von 23.000,01 Euro bis 24.900 Euro
5 Punkte für ein Einkommen von 24.900,01 Euro bis 26.700 Euro
4 Punkte für ein Einkommen von 26.700,01 Euro bis 28.700 Euro
3 Punkte für ein Einkommen von 28.700,01 Euro bis 30.600 Euro
2 Punkte für ein Einkommen von 30.600,01 Euro bis 32.500 Euro
1 Punkt für ein Einkommen von 32.500,01 Euro bis 34.400 Euro
Einkommensgrenze für die Zuweisung von Mietwohnungen des Wohnbauinstitutes:
10 Punkte für ein Einkommen bis 2.500 Euro
9 Punkte für ein Einkommen von 2.500,01 Euro bis 3.700 Euro
8 Punkte für ein Einkommen von 3.700,01 Euro bis 4.900 Euro
7 Punkte für ein Einkommen von 4.900,01 Euro bis 6.000 Euro
6 Punkte für ein Einkommen von 6.000,01 Euro bis 7.200 Euro
5 Punkte für ein Einkommen von 7.200,01 Euro bis 8.300 Euro
4 Punkte für ein Einkommen von 8.300,01 Euro bis 9.500 Euro
3 Punkte für ein Einkommen von 9.500,01 Euro bis 10.700 Euro
2 Punkte für ein Einkommen von 10.700,01 Euro bis 11.800 Euro
1 Punkt für ein Einkommen von 11.800,01 Euro bis 13.100 Euro
bch
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