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Stellungnahme der Landesabteilung für Gesundheitswesen zu falschen Ticketerklärungen

LPA - Zu verschiedenen Medienberichten über falsche Selbsterklärungen bei der Ticketbefreiung und Vorwürfen der Gewerkschaften über angeblich unverständlich formulierte Formulare bezieht die Landesabteilung für Gesundheitswesen in einer Aussendung Stellung. Bei der Einführung der neuen Tickets auf Landesebene sei die Öffentlichkeit in groß angelegten Informationskampagnen über die Neuerungen aufgeklärt worden. Auch sei die Zahl der Falscherklärungen wesentlich geringer als berichtet, heißt es in der Aussendung.

Zunächst erinnert die Abteilung daran, dass das Ticket für fachärztliche Leistungen im Jahr 1981 und jenes für pharmazeutische Leistungen im Jahr 1983 eingeführt wurde. Letzteres wurde im Jahr 2001 vorübergehend abgeschafft. Alle Ausnahmeregelungen, die für diese Tickets galten, wurden im Juli auch für die "neuen" Tickets auf Landesebene übernommen und um drei weitere Punkte ergänzt: die Befreiung der halben Ticketkosten für alle zu Lasten lebenden Kinder, die vollständige Ticketbefreiung für alle Kinder bis zum 14. Lebensjahr bis zu einem Familieneinkommen von maximal 36.152 Euro und die Erhöhung der unteren Einkommensgrenze für die Ticketbefreiung auf das eineinhalbfache des Lebensminimums.

"Vor der Einführung der Selbstbeteiligung auf Landesebene im Juli 2002 musste der Bürger bei jeder Inanspruchnahme einer ärztlichen Leistung ein eigenes Formular ausfüllen, um vom Ticket befreit zu werden. Jetzt muss ein solches Formular nur noch einmal jährlich ausgefüllt werden", betont Paolo Spolaore, der Direktor der Landesabteilung für Gesundheitswesen. Vor der Einführung des Tickets auf Landesebene sei die Öffentlichkeit mit Hilfe von mehreren Broschüren, Zeitungsinseraten und über kostenlose grüne Nummern beim Land und in den Sanitätsbetrieben detailliert informiert worden. Bei intensiven Aussprachen wurden auch alle im Land tätigen Patronate über die Einführung des Tickets und der Selbsterklärungen informiert und um ihre Mitarbeit bei der Information der Bevölkerung gebeten. Alle Informationen seien auch im Südtiroler Bürgernetz und auf den Webseiten der einzelnen Sanitätsbetriebe veröffentlicht worden.

Die Formulare und Vordrucke für die Selbsterklärung wurden von den zuständigen Landesämter in Zusammenarbeit mit den Sanitätsbetrieben erstellt. "In den Formularen sind sogar die genauen Zeilennummern aus der Steuererklärung angegeben, die zur Berechnung des Einkommens herangezogen werden müssen. Von unverständlichen Vordrucken kann also nicht die Rede sein", betont Spolaore. Es sei versucht worden, alle notwendigen Informationen auf einem Blatt unterzubringen, was die Verwendung kleiner Schriftarten notwendig machte. "Sicher können alle Methoden verbessert und verfeinert werden, das Land hat jedoch viel dazu beigetragen, um den Bürgern beim Ausfüllen der Selbsterklärungen behilflich zu sein", erklärt Spolaore.

Abschließend geht die Landesabteilung für Gesundheitswesen auch noch auf die Kontrollen der Selbsterklärungen ein. Diese würden jährlich durchgeführt, wobei vor allem einfache Fehler beim Ausfüllen der Formulare als auch die Daten für das Einkommen überprüft werden. Letztere würden in Zusammenarbeit mit den Ämtern für Steuereinnahmen und der Finanzwache durchgeführt. "Diese Kontrollen von Seiten der Sanitätsbetriebe haben ergeben, dass in weniger als fünf Prozent der Fälle - und nicht wie berichtet in 80 Prozent der von der Finanzwache überprüften Selbsterklärungen - fehlerhafte Angaben gemacht wurden", stellt Spolaore abschließend klar.

bch

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