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Landesämter am 24. und 31. Dezember sowie 02. Januar geschlossen

LPA - Am Weihnachtsabend, 24. Dezember 2003, und zu Silvester, 31. Dezember 2003, bleiben die Ämter und Dienststellen der Landesverwaltung - wie auch in den vergangenen Jahren - ganztägig geschlossen. Auch am 02. Januar 2004 sind die Landesämter nicht zugänglich.

Fast alle Dienststellen und Ämter der Landesverwaltung sind am Weihnachtsabend, dem 24. Dezember, und zu Silvester, am 31. Dezember, wie auch in den vergangenen Jahren geschlossen. Während der Nachmittag auf Grund eines Landesgesetzes für die Landesbediensteten arbeitsfrei ist, werden die beiden Vormittage den Landesbeamten vom Jahresurlaub abgezogen.

Da im neuen Jahr der 02. Januar 2004 auf einen Freitag fällt, hat die Landesregierung für diesen Tag einen Pflichturlaubstag vorgesehen. Somit sind die Landesämter auch am 02. Januar 2005 geschlossen und erst am 05. Januar zu den üblichen Schalterstunden wieder zugänglich.

Für einzelne Ämter und Dienste, gilt die Regelung nicht: Die Verkehrsmeldezentrale und der Wetterdienst werden auch während der Feiertage über Verkehrs- und Wetterlage berichten. Gewährleistet werden auch die Feuerwehr-, Forst- und Straßendienste.

jw

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