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Erzeugercode für Eier

Konsumenten, die ab 1. Jänner 2004 Eier kaufen, dürften sich wundern: Mit diesem Datum tritt eine EU-Regelung in Kraft, die die Kennzeichnung aller Eier, die aus Betrieben mit mehr als 350 Legehennen stammen, mit einem Erzeugercode vorsieht. Weiß man, was hinter diesem Code steckt, kann man so einiges herauslesen.

„Mit dem Aufdruck des neuen Codes auf die Eier kommt man eine Vorgabe der EU nach, die diese im Sinne der Lebensmittelsicherheit und der Rückverfolgbarkeit getroffen hat“, erklärt der geschäftsführende Landesrat für Landwirtschaft, Hans Berger. So soll der Konsument die Möglichkeit haben, die Herkunft eines jeden einzelnen Eis nachverfolgen zu können.

Der Erzeugercode wird den Eierproduzenten in Südtirol vom Tierärztlichen Dienst des Sanitätsbetriebes Bozen zugeteilt und ergibt sich aus einer Zahlen-Buchstaben-Kombination, die für das angewandte Haltungssystem und die Herkunft der Eier vorgegeben wurde. An erster Stelle steht dabei das Haltungssystem, also entweder die Ziffer 0, die auf ein biologisches Produktion hinweist, 1 (für Freilandhaltung), 2 (für Bodenhaltung) oder 3 (für Käfighaltung).

Es folgt eine Buchstabenkombination für den Mitgliedstaat, aus dem die Eier stammen (etwa „IT“ für Italien), sowie – für den Konsumenten bereits komplizierter – eine dreistellige Zahlenreihe, die den ISTAT-Code für die einzelnen Gemeinden bildet (z. B. 019 für Kastelruth). Wen die Gemeinde weniger interessiert, als die Herkunftsregion, der kann diese leicht an den geläufigen Buchstabenkombinationen erkennen, die nach dem Gemeindecode folgen. Südtiroler Eier sind demnach mit „BZ“ gekennzeichnet. Die dreistellige Zahl, die darauf folgt, ist wieder etwas für Insider. Sie wird durch eine fortlaufende dreistellige Identifikationsnummer gebildet, die der Sanitätsbetrieb jedem Legehennenbetrieb zuteilt (z. B. 001).

Wer also ein Ei mit dem Aufdruck „1 IT 019 BZ 001“ kauft, weiß, dass das Ei von einem Betrieb in Kastelruth stammt, der seine Hennen nach den Richtlinien der Freilandhaltung hält. Der Konsument muss sich dies alles aber nicht merken, sondern wird über die Zusammensetzung des Erzeugercodes auf der Eierpackung informiert, da die Erläuterung als Verbraucherhinweis abgedruckt werden muss.

 „Die für den Verbraucher bedeutendste Neuerung ist sicherlich jene, dass er nun die Möglichkeit hat, sich auf den ersten Blick über das angewandte Haltungssystem klar zu werden und gleichzeitig auch den Weg nachvollziehen kann, den das Ei vom Betrieb in den Supermarkt hinter sich gebracht hat“, so Landesrat Berger.

Bis dato besteht zumindest für das Haltungssystem keine Deklarierungspflicht von Seiten der Produzenten, sondern lediglich die Möglichkeit, die entsprechenden Angaben zu machen. Eine Möglichkeit, von der verständlicherweise vor allem Betriebe mit Käfighaltung keinen Gebrauch gemacht haben. „Wer bisher ,anonyme’ Eierpackungen ohne Angabe des Haltungssystems gekauft hat, hat deshalb wohl in den allermeisten Fällen Käfigeier gekauft, ohne dies überhaupt zu wissen“, erklärt Landesrat Hans Berger, der auch ergänzt, dass Käfighaltung in Südtirol laut Tierschutzgesetz verboten ist.

jw

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