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Bürger vor Lärmbelästigung schützen

LPA - Landeshauptmann Luis Durnwalder hat in diesen Tagen ein Rundschreiben mit den Rechtsmitteln zur Lärmbelästigung an alle Südtiroler Gemeinden verschickt.

Sehr oft beklagen sich Bürger über nächtliche Ruhestörungen durch Betriebe mit Musik- und Tanzveranstaltungen. Besonders das Landesamt für Verwaltungspolizei hat sich ständig mit diesem Problem zu befassen und ist bestrebt, das Recht der Bürger auf Nachtruhe zu sichern. In diesem Zusammenhang hat Landeshauptmann Luis Durnwalder ein Rundschreiben an alle Gemeinden gerichtet und auf die rechtliche Situation hingewiesen. Es gibt eine rechtliche Handhabe, diese Störungen einzudämmen und auch Betriebe, die sie verursachen zu schließen. Dies wird insbesondere durch ein Urteil des Kassationsgerichtshofes erleichtert, in dem die Ruhe des Nachbarn nicht allein durch die Toleranzgrenze geschützt ist, sondern durch die tatsächliche Ruhe. Der Landeshauptmann hofft, dass aufgrund dieser gerichtlichen Ausrichtung und der bestehenden Gesetze eine Lösung des Problems erleichtert wird.

Der Anhang enthält die Rechtsauskunft.

SAN

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