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Unterhaltsvorschussstelle startet im Jänner 2004
LPA - In rund 55 Familien in Südtirol soll dies laut Statistik Wirklichkeit sein: Die Eltern leben getrennt. Das Kind wächst bei einem Elternteil auf. Das andere Elternteil, das für den Unterhalt aufkommen müsste, vergisst die Zahlungen. Die restliche Familie gerät in arge finanzielle Schwierigkeiten. Betroffene können nun aufatmen. Über die so genannte Unterhaltsvorschussstelle, schießt das Land ab Jänner 2004 den Unterhalt für minderjährige Kinder vor. Das Landesassessorat für Sozialwesen ist derzeit mit der Koordination aller Maßnahmen für die Einrichtung der Unterhaltsvorschussstellen beschäftigt.
Familien bzw. Frauen mit Kindern, in denen das unterhaltspflichtige Elternteil nicht bezahlt, greift das Land ab Jänner 2004 unter die Arme, indem es für ein Jahr lang den Unterhalt ausbezahlt. Jeden Monat pünktlich. Jeden Monat die gleiche Summe. Die Unterhaltsvorschussleistung zum Schutz von minderjährigen Kindern wurde auf Vorschlag des Landesbeirats für Chancengleichheit von der Landesregierung beschlossen.Anspruch auf die Unterhaltszahlung haben Elternteile oder andere Personen, denen ein minderjähriges Kind anvertraut worden ist. Das Kind muss italienischer oder EU-Staatsbürger sein und seit mindestens einem Jahr in Südtirol ansässig sein. Wenn das Kind nicht EU-Bürger ist, muss es seit mindestens fünf Jahren in Südtirol wohnen.
Lebt der Elternteil, dem das Kind anvertraut ist, mit dem unterhaltspflichtigen Elternteil im gleichen Haushalt, so hat er kein Anrecht auf den Geldvorschuss.
Der Elternteil, dem das Kind anvertraut ist, muss einen Vollstreckungstitel einer gerichtlichen Entscheidung innerhalb der EU vorlegen. Daraus muss die Höhe der Unterhaltszahlung hervorgehen. Auch eine vorschriftsmäßig zugestellte Leistungsaufforderung muss vorgelegt werden, der der Unterhaltspflichtige innerhalb zehn Tagen nicht nachgekommen ist. Es gilt auch das Konkurseröffnungsurteil des Unterhaltspflichtigen. Die Einnahmen des Gesuchsstellers dürfen 1,6 des Grundbetrags zur Befriedigung der Grundbedürfnisse nicht überschreiten.
Das Land streckt ein Maximum von 275 Euro pro Monat für ein Kind und maximal 432 Euro für zwei Kinder vor.
Die entsprechenden Gesuche können ab Jänner 2004 in den Sozialsprengeln der Bezirksgemeinschaften abgegeben werden. Wird das Ansuchen angenommen so wird der Unterhaltsvorschuss für ein Jahr ausbezahlt. Der Dienst beginnt ab Jänner 2004.
Das Landesassessorat für Sozialwesen ist derzeit mit der Koordination aller Maßnahmen für die Einrichtung der Unterhaltsvorschussstellen beschäftigt. Informieren können sich Interessierte derzeit beim Landesamt für Familie, Frau und Jugend unter der Telefonnummer 0471 442124. Auch das Zentrum für Beistand getrennter und geschiedener Personen (ASDI) in Bozen und die Plattform für Alleinerziehende geben Auskunft.
Ab Jänner 2004 wird in den Bezirksgemeinschaften eine Informationsbroschüre über die Unterhaltsvorschussleistung zum Schutz von minderjährigen Kindern aufliegen, in der alle wichtigen Adressen verzeichnet sind. Außerdem werden ab Jänner 2004 alle Informationen im Internet unter www.provinz.bz.it/sozialwesen/ abrufbar sein.
SAN