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Güterkraftverkehrsunternehmen: Bis zum 31. Dezember Eintragungsquote bezahlen

LPA - Wie das Transportassessorat des Landes mitteilt, müssen Güterkraftverkehrsunternehmer innerhalb 31. Dezember 2003 die vorgesehene Quote für die Eintragung ins Landesalbum für das Jahr 2004 bezahlen.

Alle Güterkraftwerksunternehmen, welche Güter für Dritte transportieren, müssen im Berufsverzeichnis der Güterkraftverkehrsunternehmen des Landes eingetragen sein und eine entsprechende Eintragungsgebühr bezahlen. Für das Jahr 2004 ist die Gebühr innerhalb 31. Dezember 2003 zu entrichten. Die Quoten bleiben gleich hoch wie für das ablaufende Jahr 2003. Dies hat das Zentralkomitte für das Album am 27. Oktober 2003 beschlossen.
Alle betroffenen Unternehmen haben bereits ein Formular erhalten, aus dem die Quote errechnet werden kann. Weitere Informationen erteilt das Landesamt für Verkehrswesen und Gütertransport, Landhaus 3, Crispistraße 8, in Bozen unter der Telefonnummer: 0471 414643 oder 0471 414650, der Faxnummer: 0471 414659 und der E-Mail-Adresse: transport@provinz.bz.it. Informationen gibt es auch im Internet unter www.provinz.bz.it/transport/3801/.

SAN

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