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Gebiete mit Hagelschäden: Landesregierungsbeschluss jetzt im Amtsblatt der Region
LPA - Die von den Hagelschlägen im Jahre 2003 betroffenen Gebiete sind abgegrenzt. Der entsprechende Beschluss der Landesregierung vom 20. Oktober dieses Jahres ist nun im Amtsblatt der Region vom 18. November 2003, Nr. 46 veröffentlicht.Genossenschaften können unter bestimmten Bedingungen bis spätestens 2. Jänner 2004 um zinsbegünstigte Kredite ansuchen.
Die Landesregierung hat im Oktober die Gebiete abgegrenzt, die von den außergewöhnlichen Hagelschlägen im Jahre 2003 betroffenen waren.
Genossenschaften, deren Einzugsgebiet in einer oder mehreren der angegebenen Zonen liegt und die eine Verminderung an angelieferter Tafelware von wenigstens 35 Prozent verzeichnet haben, können bis spätestens 2. Jänner 2004 um zinsbegünstigte Kredite ansuchen.
Nähere Auskünfte dazu erteilt das Landesamt für Landwirtschaftsdienste, Brennerstraße 6, in Bozen (Telefonnummer: 0471 415126).
Im Anhang ist die Liste der abgegrenzten Gebiete zu finden.
SAN