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Sterzing: Forsttagssatzungen im Januar 2004
LPA - Das Forstinspektorat Sterzing hat die Termine der Forsttagssatzungen für das kommende Jahr bekanntgegeben. Sie finden zwischen 15. und 28. Januar 2004 statt.
Waldbesitzer müssen die im kommenden Jahr 2004 beabsichtigten Holzschlägerungen an die jeweilige Forststation richten. Auch die Meldungen über die auf die Weideflächen aufzutreibenden Rinder, Pferde, Ziegen und Schafe, sind während der Amtsstunden, am Montag von 8 bis 12 Uhr und am Freitag von 8 bis 9 Uhr, in den zuständigen Stationen vorzunehmen. Die genannten Meldungen können auch direkt bei der Forsttagsatzung vorgebracht werden.Die im letzten Jahr bewilligten, bisher jedoch noch nicht getätigten Nutzungen müssen - falls die Nutzung im Laufe des kommenden Jahres noch beabsichtigt ist - neuerdings bei der Forsttagsatzung zwecks Verlängerung angemeldet werden. Bezugsberechtigte Bürger von Forstprodukten aus nicht eigenen Wäldern müssen ihre Ansprüche über den Waldeigentümer vorzubringen. Außerhalb der Forsttagsatzungen eingereichte Schlägerungsansuchen können laut geltenden Bestimmungen nur in Ausnahmefällen bei unvorhersehbaren, schwerwiegenden Ereignissen (z. B. Brandunglück, Hofübernahme, u.a.) angenommen werden. Die Ausnahmebegründungen müssen dokumentiert werden.
Termine:
15.01.2004 08.00 bis 09.30 Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses in Franzensfeste für die K.G. Mittewald
15.01.2004 10.00 bis 12.30 Uhr, im Rathaus in Freienfeld für die K.G. Trens, Stilfes und Mauls
21.01.2004 09.00 bis 12.00 Uhr, im Rathaus in Ratschings für die K.G. Ridnaun, Telfes, Mareit, Ratschings, Jaufental
22.01.2004 08.30 bis 10.00 Uhr, in der Forststation Sterzing für die K.G. Sterzing, Tschöfs, Ried, Thuins
22.01.2004 10.30 bis 12.00 Uhr, im Haus der Dorfgemeinschaft in Wiesen für die K.G. Pfitsch und Wiesen
28.01.2004 09.00 bis 12.00 Uhr, im Rathaus in Gossensaß für die K.G. Gossensaß, Pflersch, Brenner
jw