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Familienbildung: Anträge bis 30. November einreichen

Das Land unterstützt öffentliche und private Einrichtungen für familienbildende Tätigkeiten durch Förderung der Jahrestätigkeit, von Projekten und Investition.

Ansuchen für das Jahr 2019 können noch bis zum 30. November 2018 an die Familienagentur gestellt werden.

Über Beiträge, welche die Familienagentur des Landes verwaltet, werden öffentliche Körperschaften und Einrichtungen ohne Gewinnabsicht gefördert. Dies kommt Südtirols Familien zugute: Es werden familienunterstützende Maßnahmen unterstützt, die sich an Paare, werdende Eltern, Eltern, Großeltern, Familien und Kleinkinder bis zum Kindergarteneintritt richten.

So fördert die Familienagentur die Sensibilisierung, Information und Bildungs-, Begleitungs- und Beratungsangebote zur frühzeitigen Stärkung der Familien, wie zum Beispiel Eltern-Kind-Zentren, Treffpunkte für Familien, Vorträge, Kurse und Seminare für Eltern, Spielgruppen usw.

Antragsformulare, Zugangsvoraussetzungen und Kriterien sind auf der Familienwebseite des Landes unter www.provinz.bz.it/familie-beitraege abrufbar.

LPA

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