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Regionaler Zusatzrentenfonds wird auch für Lehrer zugänglich

LPA - Mit Bezug auf die am gestrigen Donnerstag in der Presse veröffentlichte Aufforderung des ASGB - Vorsitzenden Georg Pardeller an die Sechser- und Zwölferkommission, diese sollte die Durchführungsbestimmungen für den Beitritt der Lehrer zum Zusatzrentenfonds endlich genehmigen, weist die Landesregierung mit Genugtuung daraufhin, dass der italienische Ministerrat die neuen Durchführungsbestimmungen zum Autonomiestatut betreffend die Schule bereits letzte Woche genehmigt hat.

Aufgrund dieser neuen Durchführungsbestimmungen ist in Zukunft ein einheitlicher Schulvertrag für das gesamte Lehrpersonal Südtirols möglich. Außerdem unterliegen die Landeskollektivverträge nun nicht mehr dem bindenden Gutachten des Unterrichtsministeriums. Dieses muss nur mehr angehört werden. Aufgrund der neuen Durchführungsbestimmungen kann mit Landeskollektivvertrag der Beitritt zum regionalen Rentenfonds auch für das Lehrpersonal der Grund-, Mittel- und Oberschulen Südtirols geregelt werden.

Die entsprechenden Durchführungsbestimmungen müssen noch vom Staatspräsidenten zu erlassen und treten nach deren Veröffentlichung im Gesetzesanzeiger der Republik in Kraft. Diese Durchführungsbestimmungen sind das Ergebnis langer und zäher Verhandlungen der Vertreter des Landes mit den zuständigen Gremien in Rom.

VFkp

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