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Neuer Internetauftritt der Dienststelle für Zivildienst

LPA - Sowohl über den obligatorischen als auch über den freiwilligen Zivildienst kann man sich ab sofort auf der neuen Internetseite der Dienststelle für den Zivildienst informieren. Neben nützlichen Informationen zu beiden Formen des Zivildienstes sind unter www.provinz.bz.it/zivildienst auch notwendige Vordrucke sowie eine Auflistung von beteiligten Trägerorganisationen zu finden. Angesiedelt ist die Dienststelle für den Zivildienst beim Präsidium der Landesregierung im Amt für Kabinettsangelegenheiten.

Junge Männer, die der Wehrdienstpflicht unterstehen, können anstelle des Militärdienstes auch den zehnmonatigen obligatorischen Zivildienst ableisten. Die Zivildienstleistenden werden unter anderem in öffentlichen sowie privaten Einrichtungen im Sozial-, Kultur-, Sanitäts- und Umweltbereich eingesetzt. Für diese Organisationen ist die Hilfe und Mitarbeit der Zivildienstleistenden von großer Bedeutung, da sie das Personal bei seinen Tätigkeiten unterstützen. Auf der neuen Webseite unter www.provinz.bz.it/zivildienst können alle nützlichen Informationen von der Musterung über den Aufschub aus Studiengründen bis hin zur Antragstellung für die Zulassung zum Zivildienst abgerufen werden. Darüber hinaus werden hier auch häufig gestellte Fragen beantwortet und Kontaktadressen von Trägerorganisationen aufgelistet. Über einen Link gelangt man zu den verschiedenen Gesetzestexten und Normen, die den obligatorischen Zivildienst regeln.

Im März 2001 wurde neben dem obligatorischen auch der einjährige freiwillige Zivildienst eingeführt. Bis zur Abschaffung der Wehrdienstpflicht ist der freiwillige Zivildienst allen jungen Männern, die für den Militärdienst als untauglich eingestuft worden sind, sowie allen Frauen im Alter von 18 bis 26 Jahren zugänglich. Im Parlament in Rom wird gerade in diesen Tagen über einen Gesetzentwurf zur Vorverlegung dieser Maßnahme auf den 31. Dezember 2004 beraten. Nach der Abschaffung der Wehrdienstpflicht können alle Jugendlichen im Alter von 18 bis 26 Jahren den freiwilligen Zivildienst leisten. Auf der neuen Webseite der Dienststelle für Zivildienst können sich sowohl interessierte Freiwillige als auch Trägerorganisationen über den freiwilligen Zivildienst informieren. Wie beim obligatorischen Zivildienst werden auch hier die am häufigsten gestellten Fragen aufgelistet und beantwortet und Kontaktadressen von Trägerorganisationen aufgelistet.

Für Fragen und Informationen steht die Dienststelle für den Zivildienst, im Landhaus 1, Crispistraße 3, unter der Rufnummer 0471 412036 oder der E-Mail-Adresse Mpacher@serviziocivile.it bereit.

bch

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