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LH Durnwalder zu einer möglichen Nachzählung der Vorzugsstimmen
LPA - Landeshauptmann Luis Durnwalder zeigte sich überrascht über die Pressemitteilung, in der Landtagskandidatin Martina Ladurner davon spricht, dass er eine Nachzählung der Vorzugsstimmen angeordnet habe. „Ich habe weder eine Stimmennachzählung angeordnet, noch will ich den Willen der Wähler in Frage stellen“, stellt der Landeshauptmann klar.
Laut ersten inoffiziellen Ergebnissen hatte Martina Ladurner mit nur zwei Stimmen Vorsprung auf Landtagskandidat Hermann Thaler bei den Landtagswahlen am vergangenen Sonntag den Sprung in den Landtag geschafft. Dass der Landeshauptmann eine Nachzählung der Vorzugsstimmen angeordnet hätte, stimmt allerdings nicht. Wie Durnwalder betont, wolle er auf keinen Fall den Wählerwillen in Frage stellen. Außerdem stehe es dem Landeshauptmann aus rechtlicher Sicht in so einem Fall nicht zu, eine Stimmennachzählung zu fordern. „Nur ein betroffener Kandidat kann eine Nachzählung fordern, wenn er berechtigte Zweifel an den abgegebenen Vorzugsstimmen hat“, erklärt Durnwalder.Es sei verständlich, so Landeshauptmann Durnwalder, dass ein Kandidat bei einem Unterschied von nur zwei Stimmen eine Nachzählung verlange. Dies sei jedoch nicht im Sinne einer Beeinflussung des Ergebnisses zu werten. Vielmehr gehe es dabei um die Überprüfung der tatsächlich abgegebenen Stimmen.
Über eine solche Nachzählung entscheide nicht der Landeshauptmann, sondern die zentrale Wahlkommission oder im Falle eines Rekurses das Gericht. Ob Landtagskandidat Hermann Thaler eine Nachzählung verlange, sei bisher noch nicht bekannt, so Durnwalder.
„Eine Nachzählung ist jedenfalls nicht eine Änderung des Wählerwillens, sondern eine Kontrolle, ob der Wählerwille tatsächlich respektiert wurde. Es werden auch keine Stimmen weggenommen, sondern nur die Stimmen überprüft“, so der Landeshauptmann.
SAN