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Bildungsinitiativen im Gesundheitswesen werden bewertet

LPA - Alle Organisatoren von Bildungsinitiativen im Gesundheitswesen können innerhalb 1. Dezember 2003 die Gesuche für die Bewertung der Veranstaltungen (ECM) einreichen, die nach dem 1. April 2002 stattgefunden haben.

Für Kurse nach dem 1. April 2002 stattgefunden haben, können die Organisatoren von Bildungsinitiativen im Gesundheitswesen innerhalb 1. Dezember 2003 Gesuche für die Bewertung der Veranstaltungen (ECM) einreichen.
Für Kurse, die in Südtirol stattgefunden haben, müssen die Gesuche von den Organisatoren der Bildungsinitiativen bei den Berufsverbänden und Kammern der jeweiligen Zielgruppen der Veranstaltungen eingereicht werden. Für jene Berufsgruppen, die keine Kammer und keinen Verband haben, müssen die Organisatoren die Gesuche beim Landesamt für Ausbildung des Gesundheitspersonals einreichen.
Für Kurse, welche von Mitarbeitern der Gesundheitsdienste im Ausland besucht wurden, müssen die Gesuche von den Interessierten selber bei der jeweiligen Kammer oder Verband bzw. beim Amt für Ausbildung des Gesundheitspersonals eingereicht werden.
Für jene Kurse, welche in den restlichen Regionen Italiens besucht wurden, gelten die von der nationalen Kommission zugeteilten Credits.
Es werden zuerst jene Bildungsveranstaltungen bewertet, die im Herbst 2003 stattfinden.
Interessierte können sich im Internat unter www.provinz.bz.it/gesundheitswesen/2305  oder unter der Telefonnummer 0471 411600 informieren.

SAN

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