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Ausbildungsermächtigungen weiterhin notwendig

LPA - Wer in Südtirol Lehrlinge ausbilden will, braucht auch weiterhin eine so genannte Ausbildungsermächtigung. Das teilt der Landesrat für Lehrlingswesen und Meisterausbildung mit.

Am heutigen 24. Oktober tritt die gesamtstaatliche Arbeitmarktreform in Kraft, die unter anderem auch Bestimmungen zum Lehrlingswesen enthält. Nun sind über die Auswirkungen der neuen Reform bei Arbeitgebern und Arbeitsrechtsberatern Zweifel aufgetaucht. Der Landesrat präzisiert nun hierzu, dass die neuen Bestimmungen hierzulande nicht unmittelbar in Kraft treten, weil in Südtirol ein eigenes Landesgesetz diese Materie regelt.
Das bedeutet, dass die Ausbildungsermächtigungen auch weiterhin in Kraft bleiben und somit Betriebe, die Lehrlinge einstellen, auch in Zukunft eine Ausbildungsbewilligung benötigen. Informationen hierzu erteilt das Landesamt für Lehrlingswesen und Meisterausbildung unter der Telefonnummer 0471 413620.
Die gesamtstaatliche Reform sieht drei Typen von Lehrverträgen vor. Gemeinsam mit den Landesabteilungen für Berufsbildung und Arbeit überprüft das Amt für Lehrlingswesen und Meisterausbildung nun, inwieweit die italienweite Reform auf Landesebene umgesetzt werden kann. In keinem Fall hinnehmen möchte man eine Einschränkung des eigenen gesetzgeberischen Spielraums.
Im Wirtschaftsassessorat ist man der Meinung, dass Südtirol in den letzten Jahrzehnten ein sehr umfassendes System der dualen Ausbildung aufgebaut hat, welches in Zusammenarbeit mit Sozialpartnern kontinuierlich weiterentwickelt werden kann.

SAN

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