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Brüssel: Kein EU-Verfahren gegen Schutzmarke Südtirol

LPA - Südtirol setzt sich bei der EU-Kommission durch: Die Direktion Binnenmarkt wird kein Verfahren gegen die Schutzmarke Südtirol einleiten. Nach mehrmonatigen Verhandlungen mit der EU-Behörde erhielt heute der Wirtschaftslandesrat vom Direktor der Europäischen Kommission für Binnenmarkt Guido Berardis in Brüssel diese Zusicherung. Die Schutzmarke Südtirol kann somit weiterhin verwendet werden.

Ein entscheidender Moment für Südtirol und unsere Qualitätspolitik: Auf den Südtiroler Qualitätsprodukten dürfe nun weiterhin „Südtirol“ drauf stehen, stellt der Wirtschaftslandesrat fest. Die EU-Behörde hatte aufgrund einer Anzeige die EU-Konformität der Südtiroler Schutzmarke mit der EU-Verordnung 2081/1992 überprüft. Somit bestand das akute Risiko eines Verfahrens.
Dem hat sich das Land Südtirol entgegen gesetzt. Der für Marketing zuständige Landesrat, Abteilungsdirektor Florian Zerzer und Claudio Quaranta, Koordinator des Außenamtes in Brüssel, waren heute bei der Aussprache in Brüssel.
Südtirol habe eine Sonderposition, so der Wirtschaftslandesrat bei der heutigen Aussprache. In Wirklichkeit habe Südtirol eine Wort-Bild-Marke, die als Kollektivmarke im Sinne des italienischen Markenrechts seit 1977 patenrechtlich geschützt sei, erklärte er. Diese Argumentation, dass die Rechtsfrage nicht nach der EU-Verordnung sondern nach dem Markenrecht zu beantworten sei, wurde heute von Direktor Berardis gewürdigt.
Das hochwertige Image von Südtirol kann somit auch weiterhin für unsere Qualitätsprodukte Äpfel, Milch und Milchprodukte, Speck, Brot, Grappa, Beeren, Honig, Gemüse und Apfelsaft verwendet werden. Dieser Erfolg ist die Voraussetzung dafür, dass die Marke Südtirol zu einer Dachmarke Südtirol ausgebaut werden kann.

SAN

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