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Arbeitsmarktreform in Bozen vorgestellt

LPA - Die Arbeitsmarktreform, bekannt als „Biagi-Reform“, tritt am 24. Oktober 2003 in Kraft . Sie sieht eine Reihe von Flexibilisierungsmaßnahmen auf dem Arbeitsmarkt vor und führt auch verschiedene neue Arbeitsformen und Arbeitsverträge in das italienische Arbeitsrecht ein. Die für Arbeit zuständige Landesrätin und der Abteilungsdirektor für Arbeit, Helmuth Sinn, haben die wesentlichen Neuerungen dieser tief greifenden Reform am heutigen Dienstag, 21. Oktober 2003, in Bozen der Öffentlichkeit vorgestellt.

Die Reform und die damit verbundenen Flexibilisierungsmaßnahmen auf dem Arbeitsmarkt, die verschiedenen neuen Arbeitsformen und Arbeitsverträge haben die Landesverantwortlichen heute erläutert. Dabei wurde auf die Schwerpunkte Arbeitsvermittlung, Arbeitskräfteüberlassung, Unternehmerwerksvertrag für Dienstleistungen, Entsendung von Arbeitskräften, Arbeit auf Abruf, Arbeitsplatzteilung eingegangen. Die Landesverantwortlichen erklärten auch alles Wichtige zu den drei Arten von Lehrverträgen, zum Eingliederungsvertrag, zur Projektarbeit, zur Gelegenheitsarbeit, zur geringfügigen Beschäftigung, zum Teilzeitvertrag, zur Landwirtschaftsarbeit, zu den Orientierungspraktika und zur Bescheinigung von Arbeitsverhältnissen.

Die Beilage enthält eine Zusammenfassung der genannten Themen.

SAN

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