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Obdachlosenhäuser: Landesregierung genehmigt Leitlinien

LPA - Wie Häuser aussehen sollen, die Obdachlosen mehr als nur ein Dach bieten, hat die Landesregierung festgelegt. Im September genehmigte sie „Leitlinien für die Errichtung und Führung von Einrichtungen für die Aufnahme von Obdachlosen“. Darin wird vorgegeben, wer in diesen Häusern aufgenommen werden kann, wie lange und welche Grundregeln bei der Organisation und Personaleinstellung zu berücksichtigen sind.

Als eine Grundlage zur Bekämpfung von Obdachlosigkeit und extremer Armut sind die Leitlinien für die Errichtung und Führung von Obdachloseneinrichtungen gedacht, die von der Landesregierung vor kurzem genehmigt worden sind. Sie wurden unter der Federführung des Landesamtes für Familie, Frau und Jugend von einer Arbeitsgruppe verfasst, in der öffentliche Ämter und Dienststellen sowie Vereine und Einrichtungen, die im Bereich der Obdachlosigkeit tätig sind, vertreten waren. Die neuen Leitlinien sind nicht als „von oben diktierte“ Verordnung zu sehen, sondern als Vorgabe für ein einheitliches und abgestimmtes Vorgehen bei der Führung von Einrichtungen für Obdachlose und bei deren Aufnahme.

Festgelegt wurde, wer in solchen Einrichtungen aufgenommen werden kann. Es handelt sich dabei um „stark ausgegrenzte, volljährige Obdachlose, die über kein oder ein sehr geringes Einkommen verfügen“. Weitere Voraussetzungen sind, dass sie sich verpflichten, die Heimordnung zu beachten und dass sie keine großen gesundheitlichen Probleme haben. Auch für die Einrichtungen selbst gibt es Vorgaben: Sie sollen einladend und gemütlich sein, um die Erfolgschancen der Betreuung nicht von Vorneherein zu beeinträchtigen.

Unterschieden wird zwischen vier verschiedenen Einrichtungen: Stationäre Einrichtungen sind rund um die Uhr geöffnet, teilstationäre Einrichtung nur an bestimmten Wochentagen (z.B. von Montag bis Freitag, von Samstag bis Sonntag, an Feiertagen usw.) oder in bestimmten Jahresabschnitten (z.B. von Oktober bis April, von September bis Juni, nur im Sommer usw.), Tagesstätten nur tagsüber und Übernachtungsstätten nur nachts. Unterschieden wird auch zwischen zwei Aufnahmestufen, zwischen einer mit niederschwellligem Angebot (bei der die Grundbedürfnisse befriedigt werden) und einer mit Wiedereingleiderungsprojekt, wobei in jedem Haus möglichst beide Stufen angeboten werden sollten.

Die Aufnahmedauer beträgt bei niederschwelligen Angeboten sechs Monate, während sie bei Wiedereingliederungsprojekten im jeweiligen Projekt angegeben ist, jedoch normalerweise zwei Jahre nicht überschreiten sollte. Vorgaben gibt es auch für das Personal und dessen Zusammensetzung, Schwerpunktvorgaben für die Arbeitmethode und die Anregung zu einer guten Vernetzung aller öffentlichen und privaten Stellen und Einrichtungen, von den Sozialdiensten über die Hilfsorganisationen bis zum Arbeitsamt oder den Sicherheitsdiensten.

jw

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