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Krankenpfleger/-innen und Rettungsdienst - Stellungnahme des Gesundheitslandesrats
LPA - Im Zusammenhang mit den Protestaktionen der Krankenpfleger/-innen und der Organisation der Rettungseinsätze hat sich erneut der Gesundheitslandesrat zu Wort gemeldet. In einer Stellungnahme übt er an den Protestaktionen der Gewerkschaft "Nursing up" Kritik, weist auf die im neuen Arbeitsvertrag verankerte Anerkennung des Pflegepersonals hin, verteidigt das dezentralisierte Rettungssystem, rechtfertigt den vom Notfallmediziner beschlossenen Einsatz von Berufskrankenpflegern und warnt vor einem Missbrauch der Problematik.
Der Gesundheitslandesrat legt Wert auf die Feststellung, dass seine Aussagen absolut nicht gegen die Krankenpfleger/-innen gerichtet, sondern ausschließlich als Stellungnahme zu den Protestaktionen der Gewerkschaft „Nursing up“ gedacht waren. Die Führungsspitze des Landesgesundheitsassessorats kann diese Protestaktionen nämlich weder vom inhaltlichen noch vom sachlichen Standpunkt her nachvollziehen.Der für das Gesundheitswesen zuständige Landesrat erinnert daran, dass der derzeit geltende Kollektivvertrag der höheren Ausbildung und den ausgebauten Zuständigkeiten sehr wohl Rechnung trage. Mit dem bereichsübergreifenden Vertrag wurden die Gehälter an die Inflation im Lande angepasst. Beim derzeit zur Diskussion stehenden Bereichsvertrag werde es in der Folge primär um Anpassungen gehen, erklärt der Landesrat, der daruf hinweist, dass durch die Errichtung der Pflegedirektionen und Pflegedienstleitungen in den Sanitätsbetrieben auch die erweiterte Handlungs- und Führungskompetenz der Krankenpfleger in aller Form anerkannt wurde. Das Assessorat habe somit bewiesen, dass es nicht nur ein offenes Ohr für berechtigte Anliegen der Krankenpfleger/-innen habe, sondern diesen Anliegen auch tatsächlich durch konkrete Maßnahmen Rechnung trage.
Was die Notfallrettung angehe, so der Landesrat, werde man am derzeitigen, sehr dezentralisiert organisierten Rettungssystem festhalten. Der gezielte Einsatz der Krankenpfleger/-innen im Rettungsdienst müsse jedoch auf Antrag der zuständigen Notfallmediziner im Interesse schwer verletzter Patienten respektiert werden. Eine Instrumentalisierung der Problematik diene weder der Sache, noch könne sie zu einer einvernehmlichen Lösung aller Beteiligten führen.
jw