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Beschlüsse der Landesregierung vom 6. Oktober 2003
LPA - Im Südtiroler Rettungswesen bleibt alles wie gehabt, die umstrittene staatliche Regelung über den Straferlass für Bausünder soll in Südtirol nicht angewendet werden: Soweit die wichtigsten Entscheidungen der Landesregierung vom heutigen Montag in Kurzform. Ebenfalls diskutiert wurde über die diversen Äußerungen der Minister Frattini, La Loggia und Lunardi bei ihrem Südtirol-Besuch am Wochenende.
Nein zu dritter Autobahnspur und Ausfahrt Leifers-SüdIhr Nein zu einer dritten Fahrspur auf der Brennerautobahn und einer Autobahnausfahrt südlich von Leifers hat die Landesregierung auf ihrer Sitzung vom heutigen Montag bekräftigt. Die drei Minister Franco Frattini, Pietro Lunardi und Enrico La Loggia hatten bei ihrem Südtirol-Besuch am Wochenende die beiden Projekte angesprochen und ihre baldige Umsetzung in Aussicht gestellt. Ohne Zustimmung des Landes könnten diese Projekte niemals umgesetzt werden, und das Land spreche sich nach wie vor gegen diese beiden Projekte aus, stellte der Landeshauptmann bei der Pressekonferenz im Anschluss an die Sitzung klar. Eine dritte Fahrspur auf der Brennerautobahn sei weder notwendig noch sinnvoll, wäre eine zusätzliche Belastung für Umwelt und Landschaft und würde von den betreffenden Grundeigentümern mit Sicherheit abgelehnt. Ein anderes Thema seien die Notspuren auf der Autobahn: Diese müssten dort, wo es notwendig sei, an die geltenden Bestimmungen angepasst und gegebenenfalls verbreitert werden. Dies könne jedoch immer nur im Rahmen der bestehenden Autobahntrasse geschehen und habe nicht mit einer dritten Fahrspur zu tun, betonte der Landeshauptmann.
Wenig sinnvoll sei auch der Bau einer Autobahnausfahrt südlich von Leifers, da derzeit bereits an einer Ortsumfahrung der Stadt Leifers gebaut werde. Eine Ausfahrt bei Leifers würde für die Stadt selbst nur eine zusätzliche Belastung bedeuten, wäre Geldverschwendung und könne somit auch nicht im Interesse der Stadtverwaltung von Leifers sein. Verwundert zeigte sich die Landesregierung schließlich auch über die Ankündigung der drei Minister, sich in Brüssel für eine Stärkung des Wirtschaftsstandortes Brenner im Rahmen eines Interreg-Projektes einzusetzen. Ein solches Projekt liege bereits seit eineinhalb Jahren auf dem Tisch, auch mit der konkreten Umsetzung habe man bereits begonnen, stellte der Landeshauptmann klar.
Aufkleber für Wahlausweise werden verschickt
Alle Südtiroler Wahlberechtigten werden in den kommenden Tagen eine Mitteilung ihrer Gemeinde erhalten, in der zwei Aufkleber für den Wahlausweis enthalten sind. Mit diesen Aufklebern soll der Wahlausweis an die neuen Bestimmungen in Bezug auf die Landtagswahlen angepasst werden. Für die Bürger sei dies eine gute Gelegenheit, sich zu vergewissern, dass sie noch in Besitz des Wahlausweises sind. Sollte dies nicht der Fall sein, könnten sie sich bereits jetzt bei der jeweiligen Gemeinde einen neuen Ausweis besorgen, erklärte der Landeshauptmann. Die Landesregierung erwarte sich auch, dass auf diese Weise ein drastischer Rückgang der Wahlbeteiligung - wie bei den jüngsten Wahlen in Bayern und Tirol - vermieden werden kann.
Südtiroler Rettungsdienste weiterhin mit Freiwilligen
Die Südtiroler Rettungsdienste müssen auch weiterhin nicht auf den Einsatz der Tausenden freiwilligen Helfer verzichten. Die Pilotprojekte zum Einsatz von Berufskrankenpflegern bei Rettungseinsätzen, die in den Sanitätsbetrieben von Meran und Bozen angekündigt worden waren, finden nicht statt. Diesen Entschluss hat die Landesregierung heute gefasst. Damit findet die entsprechende staatliche Richtlinie aus dem Jahr 1987, welche den verpflichtenden Einsatz von Berufskrankenpflegern bei Rettungseinsätzen vorsieht, in Südtirol auch weiterhin keine Anwendung. Lediglich beim Einsatz von Notarztwägen könne der jeweils zuständige Arzt oder Primar selbst bestimmen, ob er einen zweiten Arzt, einen Krankenpfleger oder einen Freiwilligen für den Einsatz mitnehmen will. Die freiwilligen Helfer in den Südtiroler Rettungsdiensten besuchen spezielle Ausbildungslehrgänge, die sie für die Arbeit bei Rettungseinsätzen qualifizieren. Diese Art der freiwilligen Mitarbeit gebe es im übrigen Staatsgebiet nicht, erklärte der Landeshauptmann. Noch am heutigen Montagabend (um 23 Uhr am Sitz des Weißen Kreuzes beim Bozner Krankenhaus) soll eine Aussprache der Führungsspitze des Weißen Kreuzes mit dem Landeshauptmann und dem Gesundheitslandesrat die Situation bereinigen und offene Fragen klären.
Kein Straferlass für Bausünder in Südtirol
In Südtirol soll der umstrittene Starferlass für Bausünder, der vor kurzem in Rom verabschiedet wurde, keine Anwendung finden. Dies hat die Landesregierung heute einstimmig beschlossen. Da der endgültige Text des Dekretes noch nicht vorliege, könne man noch nicht genau sagen, welche Punkte nicht übernommen würden. Grundsätzlich sei die Landesregierung jedoch gegen eine Anwendung des umstrittenen Dekretes und werde dieses soweit als möglich nicht anwenden, kündigte der Landeshauptmann heute an.
Zulaufstrecke Brennerbasistunnel: Absprache über Verlauf
Zu einer Absprache über den geplanten Trassenverlauf der südlichen Zulaufstrecke des Brennerbasistunnels werden sich in den kommenden Tagen die UVP-Verantwortlichen des Landes Südtirol und der Provinz Trient treffen. Ähnlich wie ihre Südtiroler Kollegen hatten auch die Verantwortlichen in Trient einen Vorschlag für den Verlauf der Zulaufstrecke von Trient Richtung Norden erarbeitet. Nun sollen die UVP-Vertreter beider Länder über den Verlauf der Bahntrasse im Bereich der Landesgrenze bei Salurn beraten.
Gemeinden Wolkentstein un St. Ulrich erhalten ehemaligen Bahngrund
Insgesamt rund 10,8 Hektar Grund wird das Land an die beiden Grödner Gemeinden Wolkenstein und St. Ulrich verkaufen. Es handelt sich dabei um den ehemaligen Grund der Staatsbahnen, den das Land vor einigen Jahren angekauft hatte. Bezahlen müssen die Gemeinden für den Grund den Schätzwert mit einem Abschlag von 20 Prozent: Im Falle der Gemeinde Wolkenstein sind dies rund 318.000 Euro für 6,4 Hektar, im Falle von St. Ulrich rund 436.000 Euro für 4,4 Hektar Grund.
Richtlinien für den Ensembleschutz genehmigt
Einen wichtigen Schritt für die Umsetzung des Ensembleschutzes in Südtirol hat die Landesregierung heute mit der Genehmigung der entsprechenden Richtlinien getan. Das Landesraumordnungsgesetz sehe die Erlassung von solchen Richtlinien zum Ensembleschutz vor, erklärte der Landeshauptmann. Die Gemeinden müssen innerhalb von zwei Jahren ein Verzeichnis erstellen, in dem alle schützenswerten Ortsteile, Häusergruppen, Straßenzüge usw. angeführt sind. Diese Verzeichnisse werden dann von einer eigenen Kommission begutachten, die sich aus Mitgliedern des Denkmalschutzes, der Raumordnung, des Landschaftsschutzes und der Gemeinden zusammensetzt. In einem nächsten Schritt erhalten die Gemeinden ihren Vorschlag zurück und entscheiden über eine entsprechende Änderung am Bauleitplan. Diese Änderung wird dann der Landesraumordnungskommission vorgelegt und von dieser an die Landesregierung zur Genehmigung weitergeleitet.
bch