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Neues Biogesetz: Beiträge für Kontrollen

LPA - Durch das neue Biogesetz wurde für Biobauern die Möglichkeit geschaffen, für die Kontroll- und Überprüfungsausgaben finanzielle Beiträge zu erhalten. Die entsprechenden Richtlinien hat die Landesregierung nun genehmigt. Gesuche können ab sofort eingereicht werden.

Um in den Genuss der vorgesehenen Prämien zu gelangen, muss der Bio-Landwirt in der Sektion landwirtschaftliche Produzenten des entsprechenden Landesverzeichnisses eingetragen sein. Unter dieser Voraussetzung kann ein Beitrag von bis zu 80 Prozent der ordentlichen Kontrollausgaben rückerstattet werden.

Der Vordruck für das Ansuchen ist im Landesamt für Obst- und Weinbau, Brennerstraße 6, Bozen, sowie in allen Außenstellen der Abteilung Landwirtschaft erhältlich. AUßerdem kann das Gesuchsmuster auch über die Homepage der Abteilung Landwirtschaft(www.provinz.bz.it/landwirtschaft) abgerufen werden. Dem Gesuch ist die beglichene Rechnung der Kontrollspesen im Original beizulegen. Letzter Abgabetermin ist in diesem Jahr der 17. November.

jw

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