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Zimmer in geförderten Wohnungen vermieten

LPA - Auch in Wohnungen, deren Bau, Kauf oder Wiedergewinnung gefördert wurde, können einzelne Zimmer an Lehrlinge, Schüler und Studenten sowie Arbeitnehmer und Senioren über 65 Jahren vermietet werden. Die Landesregierung hat am Montag dieser Woche auf Antrag des Landesrats für Wohnungsbau die Kriterien dafür festgelegt.

Für die Vermietung müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein. Soll das Zimmer an Lehrlinge oder Arbeiter vermietet werden, so müssen diese ihren Arbeitsplatz in der Gemeinde haben, in der sich die Wohnung befindet oder in einer unmittelbar angrenzenden Gemeinde. Genauso verhält es sich mit dem Studienort, wenn ein Zimmer an Schüler und Studenten vermietet werden soll. Die Senioren, die ein Zimmer in einer geförderten Wohnung mieten möchten, müssen seit mindestens fünf Jahren ihren meldeamtlichen Wohnsitz in einer Gemeinde des Landes haben.

Der Vermieter darf in den geförderten Wohnungen höchstens zwei Zimmer vermieten. Die Wohnung muss für alle Personen, die darin wohnen angemessen bewohnbar bleiben.
In Zimmer mit weniger als zwölf Quadratmetern darf nur eine Person wohnen. Die vermieteten Zimmer müssen voll möbliert sein. Auch Dusche und WC müssen für den Mieter entweder in einer eigenen Nasszelle oder zur Mitbenützung im wohnungseigenen Bad bereitstehen. Als Miete darf für ein Einbettzimmer nicht mehr als 180 Euro und pro Bett im Zweibettzimmer nicht mehr als 135 Euro pro Monat verlangt werden. Die Betriebskosten sind im Mietpreis einbegriffen.

Wer ein Zimmer in einer geförderten Wohnung vermieten möchte, muss sein Ansuchen an das Landesamt für Wohnungsprogrammierung, Duca d`Aosta-Straße 59, in Bozen (Telefonnummer: 0471 415600 oder 0471 415601) richten. Die Ermächtigung gilt als stillschweigend erteilt, wenn nicht innerhalb 30 Tage ab der Gesuchsvorlage eine Ablehnung erfolgt.

SAN

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