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27. Februar: Vorstellung der Kriterien zu den Umweltgeldern

Die Landesregierung hat neue Richtlinien für Umweltausgleichszahlungen bei mittleren und großen Wasserkraftwerken beschlossen.

Das Landgesetz Nr. 2 vom 26. Jänner 2015 sieht vor, dass neue und zu erneuernde Wasserkraftwerke mit einer Leistung zwischen 220 und 3.000 kW Umweltausgleichszahlungen, die sogenannten Umweltgelder, leisten müssen.

Auch bei der Erneuerung der großen Wasserkraftwerke sind solche Umweltausgleichszahlungen vorgesehen. Die Landesregierung hat heute (21. Februar) festgelegt, in welche Umweltbereiche die Gelder investiert werden können und wie diese Ausgaben zu verwalten sind.

Umweltlandesrat Richard Theiner, der Direktor der Landesagentur für Umwelt, Flavio Ruffini, und der Direktor des Amtes für Gewässerschutz, Ernesto Scarperi, stellen die neuen Richtlinien 

am Montag, 27. Februar 2017

um 10 Uhr

im Pressesaal der Landesregierung

Bozen, Landhaus 1, Silvius-Magnago-Platz 1

vor.

FP

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