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Öffentliche Veranstaltungen: Überarbeitete Sicherheitsbestimmungen

Die Landesregierung hat heute eine Durchführungsbestimmung genehmigt, die Maßnahmen zu Sicherheit und Brandschutz der öffentlichen Veranstaltungsstätten vorgibt

Eine Arbeitsgruppe hat eine Durchführungsverordnung ausgearbeitet, um eine umfassende Regelung der Sicherheits- und Brandschutzmaßnahmen für öffentliche Veranstaltungsorte und Veranstaltungslokale zu schaffen, berichtet Gemeindenlandesrat Arnold Schuler: "Nun liegt eine konkrete Anwendungshilfe für Gemeinden, Veranstalter und Techniker vor; auch auf Antrag der Gemeinden wurde ein Arbeitstext erstellt, der alle Bestimmungen enthält und alle aufgeworfenen Fragen erklärt."

Man sei, weist auch Landeshauptmann Arno Kompatscher hin, mit dieser Durchführungsverordnung einer Forderung der Gemeinden nachgekommen und habe die neue Regelung auch in enger Zusammenarbeit mit den Gemeinden formuliert. "Die neue Bestimmung",  erklärt der Landeshauptmann, "soll den Bürgermeistern oder zuständigen Gemeindereferenten mehr Klarheit und Rechtssicherheit geben und gleichzeitig auch eine schnellere Abwicklung der Verfahren ermöglichen, aber nicht mehr Bürokratie verursachen".

Das Dokument enthält allgemeine Richtlinien für den Bau von öffentlichen Veranstaltungs- und Unterhaltungslokalen, für Veranstaltungen im Freien, Wiesen- und Dorffeste, Zeltfeste, Konzerte, Theateraufführungen, Zirkus- und Sportveranstaltungen und Ähnliches sowie Betriebsvorschriften  mit Einsatzplänen und vorbeugenden Kontrollen vor Veranstaltungsbeginn, Planung und Bereitstellung des sanitären Dienstes sowie Brandschutzdienst.

Diese überarbeitete Fassung der Sicherheits- und Brandschutzmaßnahmen für öffentliche Veranstaltungen soll in einem Handbuch erscheinen, kündigt Landesrat Schuler an.

mac

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