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Behinderte: Ausgaben für Kieferprothesen werden rückerstattet

LPA - Menschen mit Behinderung, die Prothesen im Zahn- und Kieferbereich benötigen, können mit einer finanziellen Unterstützung durch das Land rechnen. Die entsprechenden Kriterien wurden kürzlich von der Landesregierung festgelegt.

Menschen mit Behinderung werden von der Landesregierung die Kosten für Kauf und Anbringung von orthodontischen und kieferorthopädischen Prothesen und Orthesen rückvergütet. Die Richtlinien für diese Rückerstattung wurden kürzlich festgelegt. Sie betreffen Personen mit Behinderung, die eine Prothese bzw. Orthese für die anatomische und funktionelle Wiederherstellung der Mund- und Kieferpartien benötigen. Die Anspruchsberechtigten, die zum Zeitpunkt der Antragstellung das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben oder deren Jahreseinkommen unter 13.944,34 Euro liegt, können mit einer Rückvergütung sämtlicher zugelassener Ausgaben rechnen. Für alle anderen sind einkommensabhängige Beiträge vorgesehen. Diese belaufen sich auf 80 Prozent der zugelassenen Ausgaben für Einkommen zwischen 13.944,34 und 17.301,31 Euro, 60 Prozent der zugelassenen Ausgaben für Einkommen zwischen 17.301,31 Euro und 21.691,19 Euro und 40 Prozent für Einkommen bis zu 41.316,55 Euro.

Um die Rückerstattung muss bereits vor Kauf und Anbringung der Prothese beziehungsweise Orthese angesucht werden. Die Ansuchen sind im Landesamt für Gesundheitssprengel, Freiheitsstraße 23, Bozen, einzureichen. Beizulegen sind die fachärztliche Verschreibung eines Sanitätsbetriebes, die Diagnose des behandelnden Arztes und der Kostenvoranschlag. Die Ansuchen werden von einem Facharzt überprüft und unterliegen der Genehmigung der Landesregierung.

jw

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