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Bereichsübergreifender Kollektivvertrag für Führungskräfte unterzeichnet

LPA - Am gestrigen Mittwochvormittag ist der bereichsübergreifender Kollektivvertrag für Führungskräfte für den Zeitraum 2001 - 2004 unterzeichnet worden. Der neue Vertrag legt fest, dass die Besoldung der Führungskräfte mehr auf die erreichten Ziele ausgerichtet wird. Die Möglichkeiten der Teilzeitarbeit für Führungskräfte mit Kindern wurden weiter ausgedehnt. Außerdem sollen die Gewerkschaften nun verstärkt in alle Entscheidungen über die Führungskräfte einbezogen werden.

Nach zügigen Verhandlungen konnte die von Personallandesrat angeführte Delegation den neuen bereichsübergreifenden Kollektivvertrag für die Führungskräfte des Landes, der Gemeinden, Altersheime und Bezirksgemeinschaften, des Landesgesundheitsdienstes, des Instituts für sozialen Wohnbau und der Verkehrsämter von Bozen und Meran für den Zeitraum 2001 – 2004 mit den Gewerkschaften gestern unterzeichnet werden.

Laut neuem Vertrag wird die Besoldung der Führungskräfte nun verstärkt auf die erreichten Ergebnisse und Ziele ausgerichtet. Der Vertrag eröffnet den Führungskräften mit Kindern mehr die Möglichkeiten für die Teilzeitarbeit. Während die Teilzeitarbeit bisher nur bis zum 3. Lebensjahr der Kinder möglich war, können Führungskräfte nun bis zum 8. Lebensjahr ihres Kindes auf Teilzeitbasis arbeiten. Aufgrund des neuen Kollektivvertrages werden die Gewerkschaften im Sinne einer gelebten Sozialpartnerschaft in alle allgemeinen Entscheidungen über die Führungskräfte in größerem Ausmaß einbezogen.

Die neuen Regelungen treten in Kraft sobald der Vertrag im Amtsblatt der Region veröffentlicht worden ist.

SAN

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