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Landtagswahlen - Listenzeichen müssen am 12. oder 15. September hinterlegt werden

LPA - Die Vorbereitungen für die Organisation der Landtagswahlen am 26. Oktober sind in vollem Gange. Am Freitag dieser Woche, den 12. September, oder am kommenden Montag, 15. September, müssen alle Parteien und politischen Gruppierungen, die an der Wahl teilnehmen wollen, bei der Landesabteilung für Zentrale Dienste ihre Listenzeichen hinterlegen. Im Gegensatz zu früheren Wahlen ist die Hinterlegung der Listenzeichen diesmal verpflichtend.

Entgegen genommen werden die Listenzeichen am Sitz der Landesabteilung für Zentrale Dienste, im Landhaus 1 in der Crispistraße 3 in Bozen, Zimmer 212. Die Hinterlegung muss entweder am Freitag dieser Woche, den 12. September 2003, oder am Montag kommender Woche, den 15. September 2003, jeweils zwischen 9 und 12 Uhr oder zwischen 14 und 17 Uhr erfolgen. Das Listenzeichen muss in dreifacher Ausfertigung hinterlegt werden: auf einem weißen Blatt Papier (Protokollformat), in den Farben Schwarz und Weiß und in der Form eines Kreises von zehn Zentimetern Durchmesser.

Die Listen mit den Kandidaten der Parteien oder politischen Gruppierungen müssen zwischen dem 22. und 25. September ebenfalls bei der Landesabteilung für Zentrale Dienste abgegeben werden. Detaillierte Informationen zur Hinterlegung der Listen sind auch im Südtiroler Bürgernetz unter www.provinz.bz.it/wahlen nachzulesen.

bch

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