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Ungeeignete Schutznetze als tödliche Vogelfalle

Das Landesforstkorps hat gestern (6. September) in Netzen über einer Rebanlage tote Vögel gefunden und Anzeige bei der Staatsanwaltschaft erstattet.

Dieses Netz hat sich als tödliche Falle für Vögel erwiesen - ungeeignete Netze dürfen nicht angebracht werden. Foto: LPA/Landesforstkorps

Diese Netze sind für den Schutz von Obst- oder Rebanlagen ungeeignet; sie werden vielmehr von Wilderern zum Vogelfang verwendet. Nach einem Hinweis der Bozner Sektion der OIPA (Organizzazione Internazionale Protezione Animali, internationale Vereinigung zum Schutz der Tiere) wurden in den Netzen über einer Rebanlage im Etschtal zehn tote Amseln, Wacholder- und Singdrosseln aufgefunden, die zum Teil schon seit zwei bis drei Wochen verendet waren. 20 weitere Vögel konnten aus den Netzen befreit werden. Beim Landesforstkorps geht man davon aus, dass es sich beim Anbringen dieser Netze um fahrlässiges und nicht vorsätzliches Verhalten handelt. Es musste Anzeige bei der Staatsanwaltschaft wegen Vogelfangs und Tierquälerei erstattet werden.

Das Landesforstkorps weist darauf hin, dass derartige, als Schutznetze ungeeignete Netze umgehend zu entfernen sind. Diesbezüglich werden jetzt verstärkt Kontrollen durchgeführt.

mac

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