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Land unterstützt Lehrlinge
LPA - Auch im kommenden Lehrjahr gewährt das Land wieder Zuschüsse für die Ausbildung, Unterkunft und Verpflegung sowie für die Fahrtspesen von Lehrlingen. „Wir freuen uns, dass wir den Südtiroler Lehrlingen diese Möglichkeiten bieten können“, so der zuständige Landesrat Werner Frick, „Südtirols Wirtschaft baut nicht zuletzt auf seine tüchtigen, praxisbezogenen Nachwuchskräfte und das optimal ausgebaute Lehrlingswesen“.
Das Land greift den Lehrlingen im angehenden Lehrjahr wieder unter die Arme. So ist etwa vorgesehen, dass die Kosten, die einem Lehrling durch den Besuch der Berufsschule sowie durch eventuelle Prüfungsgebühren entstehen, teilweise abgegolten werden. Rückerstattet werden auch die Fahrtspesen für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln, wenn die Entfernung zwischen Wohnort und Berufsschule mehr als 20 Kilometer beträgt bzw. zwei Hin- und Rückfahrten, wenn ein Lehrling eine Berufsschule außerhalb Südtirols besucht. Zurückerstattet werden auch die Kosten für Unterbringung und Verpflegung jener Lehrlinge, welche die Berufsschule in Form eines Blockkurses besuchen und während dieser Zeit am Schulort, in Heimen oder gegebenenfalls auch privat untergebracht sind. Das gilt natürlich auch für all jene, welche die Berufsschule im Ausland absolvieren.Bei der überbetrieblichen Ausbildung wird der Lehrling ebenfalls finanziell unterstützt und zwar durch Fahrtkostenrückerstattung und Verpflegungsleistung. Außerdem kann man für Aus- und Weiterbildungsangebote außerhalb des Landes, für welche es in Südtirol keine gleichwertigen Angebote gibt, um einen Beitrag ansuchen.
Nähere Informationen darüber, wer in welchem Ausmaß Anspruch auf Förderungen durch das Land hat, erteilt das Landesamt für Lehrlingswesen und Meisterausbildung, Raiffeisenstraße 5 in Bozen, Telefonnummer: 0471 413620, Faxnummer: 0471 413629, E-Mail-Adresse: lehrlingswesen@provinz.bz.it. Das Antragsformular findet man zum Herunterladen auch im Internet unter www.provinz.bz.it/handwerk/3502.
SAN